Veröffentlicht am 15. Juni 2026 15 Min. Lesezeit REn Art. 13N · 13M · 12I Wärmepumpe · GeniLac · CADIOM · Pellets SIG · Gebäudeprogramm Stand Juni 2026

Ausstieg aus den fossilen Energien beim Heizen in Genf: was das Gesetz verlangt, was die Praxis diktiert

In Genf ist der Ersatz eines Gas- oder Ölkessels kein blosser technischer Austausch mehr — es ist ein strategischer, gesetzlich eingerahmter Entscheid. Jede neue fossile Anlage ab 5 kW ist bewilligungspflichtig (REn Art. 13N). Ein über 20 Jahre alter Brenner gilt als bewilligungspflichtiger Umbau (Art. 13M Abs. 3). Vor der Unterschrift unter eine Bestellung verdienen drei Fragen eine saubere Antwort: welche Alternative, bei welcher Vorlauftemperatur, und in welchem Zustand ist die Gebäudehülle?

In diesem Dossier

Vier Alternativen zu Gas und Heizöl in Genf

Es gibt nicht die eine richtige Antwort — es gibt für jedes Gebäude eine passende, je nach Lage, Art der Wärmeabgabe, Dämmzustand und Verfügbarkeit der Netze. Nachfolgend die vier Hauptwege, in der Reihenfolge ihrer geografischen Relevanz für Genf.

Erste Priorität, wenn ein Netz verfügbar ist
SIG-Wärmenetze — GeniLac & CADIOM
GeniLac nutzt das Tiefenwasser des Genfersees (Wärmeaustausch bei ~5–7 °C). CADIOM verwertet die Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlage Chenevierscadiom.ch: Das seit Dezember 2002 in Betrieb stehende Netz versorgt über 10 000 Wohnungen und mehrere Dienstleistungsstandorte in Aire-la-Ville, Bernex, Confignon, Onex und Lancy mit Wasser, das durch die Kehrichtverbrennung überhitzt wird.CADIOM SA (exploitant du réseau — seule source disponible) — CADIOM — Chauffage à distance par l'incinération des ordures ménagèresabgerufen am 2026-08-29 und versorgt seit 2002 die Gemeinden Aire-la-Ville, Bernex, Confignon, Onex und Lancy. Liegt das Gebäude im Perimeter, ist der Anschluss die einfachste Lösung: keine eigene Anlage zu unterhalten, äquivalente Leistungszahl von 4 bis 6, dekarbonisierte Energie. Verfügbarkeit prüfen: sig-ge.ch (Netzkarte).
Wichtigste Alternative ausserhalb der Netze
Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenluft)
Die verbreitetste Lösung ausserhalb der Fernwärmegebiete. Leistungszahl von 2,8 bis 3,8 unter NennbedingungenQuelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Die Genfer Fördersätze rechnen mit dem Betriebspunkt A-7/W35, veröffentlichen aber keine Bandbreite der Leistungszahl.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft (–5 °C aussen / 45 °C Vorlauf). Braucht eine Ausseneinheit (Lärm- und Gestaltungsfrage im dichten Siedlungsgebiet). Verlangt zwingend eine Vorlauftemperatur ≤ 50 °C für akzeptable Leistungen. Unterstützt durch die Massnahme M-05 der GEnergie-Fördersätze (IP-05 über 70 kW) und durch SIG-éco21.
Leistungsfähige Alternative — längere Fristen
Erdsonden-Wärmepumpe
Stabile Leistungszahl von 4,0 bis 4,8 unabhängig von der AussentemperaturQuelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Marktüblicher Richtwert, in keiner konsultierten amtlichen Veröffentlichung enthalten.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft — der Genfer Untergrund liegt ganzjährig bei rund 12 °C. Keine sichtbare Ausseneinheit, geräuschlos, ideal für empfindliche Standorte. Bohrkosten: 8 000–15 000 CHF pro Sonde je nach TiefeQuelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Marktpreis ohne offizielle Referenzveröffentlichung.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Bewilligung des GESDEC obligatorisch (Dienst für Geologie, Boden und Abfall) — Frist 6 bis 12 Monate. Sehr früh einzuplanen.
Wenn Wärmepumpe und Fernwärme nicht möglich sind
Pelletkessel
Sinnvolle Biomasselösung, solange die Hülle noch nicht saniert ist (verträgt höhere Vorlauftemperaturen). CO₂-neutral bei ENplus-A1-zertifizierter Lieferkette. Einschränkungen: Lagerraum (5–10 m³ für ein Mehrfamilienhaus), jährliche Anlieferung, Luftqualität. Weniger SIG-Beiträge als für Wärmepumpen — es gelten aber die Massnahmen M-03 und IP-04 der GEnergie-Fördersätze.

Welches System in welchem Kontext — Übersichtstabelle

System Leistungszahl / Wirkungsgrad Hauptbedingung Realisierungsfrist Beiträge GE
SIG-Fernwärme (GeniLac / CADIOM) äquiv. 4–6 Im Perimeter des Netzes liegen 6–18 Monate je nach Distanz SIG + Gebäudeprogramm
Luft-Wasser-Wärmepumpe 2,8–3,8 Vorlauftemperatur ≤ 50 °C zwingend 3–6 Monate SIG + M-05 / IP-05
Erdsonden-Wärmepumpe 4,0–4,8 GESDEC-Bewilligung + verfügbares Terrain 12–24 Monate (Bewilligung) SIG + Gebäudeprogramm
Pellets (Biomasse) Wirkungsgrad 85–92 % Lagerraum + zertifizierte Lieferkette 3–6 Monate M-03 / IP-04 (SIG begrenzt)
Gaskessel (Ersatz) Wirkungsgrad 90–98 % Bewilligung nach REn Art. 13N — immer schwerer zu erhalten 2–4 Monate Keine Beiträge

Leistungszahl: unter Nennbedingungen gemessen. Bei Wärmepumpen liegt die tatsächliche Jahresarbeitszahl darunter. Angaben nach Marktstandards 2026; die technischen Datenblätter der gewählten Geräte prüfen. Fristen als Richtwerte ohne besondere Umstände.

Wie Sie die Verfügbarkeit des SIG-Netzes auf Ihrer Parzelle prüfen Die SIG stellen auf sig-ge.ch eine interaktive Karte bereit, mit der sich in wenigen Klicks prüfen lässt, ob GeniLac oder CADIOM Ihre Adresse versorgt oder ob eine Erweiterung geplant ist. Liegt das Netz weniger als 50 Meter entfernt, ist der Anschluss in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. Ist eine Erweiterung in 2–3 Jahren geplant, kann es sich lohnen zu warten, statt in eine Wärmepumpe zu investieren. NRG positive bezieht diese Prüfung systematisch in ihre Ersatzstudien ein.

Die 50-°C-Regel: warum sie alles Übrige bestimmt

Artikel 12I Abs. 3 der Genfer REn verlangt, dass Wärmeabgabesysteme, die neu oder erneuert sind,REn Art. 12I Abs. 3: « Les systèmes d'émission de chaleur neufs ou mis à neuf sont dimensionnés et exploités de manière à ce que les températures de départ ne dépassent pas 50°C […] pour les chauffages au sol, ce seuil est de 35°C ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-29 so dimensioniert und betrieben werden, dass die Vorlauftemperatur 50 °C nicht überschreitet bei der Auslegungstemperatur — und 35 °C bei einer Bodenheizung. Diese Vorgabe ist nicht willkürlich, sie spiegelt eine physikalische Grundtatsache: Die Leistung einer Wärmepumpe hängt unmittelbar von der Temperaturdifferenz zwischen der kalten Quelle (Aussenluft oder Erdreich) und der warmen Seite (Heizkreis) ab. Je grösser diese Differenz, desto tiefer die Leistungszahl.

Was die Physik sagt

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Wasser auf 70 °C bringt (typisch für einen Gaskessel mit Hochtemperaturradiatoren), verbraucht für dieselbe Nutzwärme rund doppelt so viel Strom wie eine Wärmepumpe mit 45 °C. Ihre Leistungszahl fällt an einem kalten Tag bei –5 °C von rund 3,5 (bei 45 °C Vorlauf) auf rund 1,8–2,0 (bei 70 °C Vorlauf). Auf diesem Niveau verschwindet der wirtschaftliche und ökologische Vorteil gegenüber dem Gaskessel fast vollständig.

~3,5
Leistungszahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 45 °C Vorlauf / –5 °C aussen — der Bereich höchster Effizienz
~2,0
Leistungszahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 70 °C Vorlauf / –5 °C aussen — der Vorteil verflüchtigt sich
60–70 °C
typische Vorlauftemperatur eines Gaskessels mit Standardradiatoren aus den Jahren 1970–1990 — unvereinbar mit einer effizienten Wärmepumpe
35–45 °C
ideale Vorlauftemperatur für Bodenheizungen oder Niedertemperaturradiatoren — Wärmepumpe mit optimaler Leistungszahl, gut gedämmte Hülle vorausgesetzt

Die unmittelbare Folge: vorher oder gleichzeitig dämmen

Ein schlecht gedämmtes Gebäude hat hohe Wärmeverluste — es braucht auch bei mässiger Kälte eine grosse Wärmeleistung. Um diese mit Radiatoren üblicher Grösse zu liefern, muss der Heizkreis bei hoher Temperatur laufen. Die Verluste durch Dämmung zu senken hat zwei gleichzeitige Wirkungen:

1. Die insgesamt nötige Heizleistung sinkt — Kessel oder Wärmepumpe können kleiner dimensioniert werden, was die Investitionskosten senkt.

2. Die bestehenden Radiatoren, für eine höhere Leistung ausgelegt, sind gegenüber dem neuen Bedarf überdimensioniert — sie können das Gebäude also mit tieferer Vorlauftemperatur heizen, was die Leistungszahl der Wärmepumpe verbessert.

Dämmung senkt nicht nur die Verluste — sie erlaubt der Wärmepumpe, in ihrem optimalen Bereich zu arbeiten. Beides ist untrennbar.
Gute Praxis: die aktuelle Vorlauftemperatur vor jedem Wärmepumpenprojekt prüfen Der erste Schritt eines Ersatzprojekts mit Wärmepumpe ist, die heutige Vorlauftemperatur des Kreises am Auslegungstag zu messen oder zu berechnen. Liegt sie über 55 °C, ist eine Wärmepumpe allein ohne Eingriff an der Hülle oder an den Heizkörpern nicht tragfähig. NRG positive führt diese Abklärung im Rahmen ihrer Ersatzstudien durch: Bilanz der heutigen Verluste, Berechnung der nötigen Vorlauftemperatur, Bestimmung der vorrangigen Hüllenmassnahmen, um unter 50 °C zu kommen.

Was tun, wenn die heutigen Heizkörper Hochtemperaturradiatoren sind?

Variante A — die robusteste
Hüllendämmung + Ersatz der Heizkörper
Dämmung der Fassaden (aussen oder innen), des Dachs und des unteren Bodens — danach Ersatz der Radiatoren durch Niedertemperatur-Heizkörper (überdimensionierte Flachheizkörper oder Bodenheizung). Diese Reihenfolge erlaubt eine auf die Leistung nach der Dämmung ausgelegte Wärmepumpe mit optimaler Leistungszahl. Thermodynamisch und über 20 Jahre wirtschaftlich das kohärenteste Szenario.
Variante B — pragmatisch
Gezielte Teildämmung + Hochtemperatur-Wärmepumpe
Zuerst Dach und unterer Boden dämmen (bestes Kosten-Nutzen-Verhältnis), dann eine Hochtemperatur-Luft-Wasser-Wärmepumpe (Spezialmodelle bis 65–70 °C mit verschlechterter Leistungszahl von rund 2,5). Diese Variante ist ein Übergang — sie verbessert die CO₂-Bilanz sofort, mit der Verpflichtung, die Dämmung in einer zweiten Etappe fortzusetzen. Die Dimensionierung muss die endgültige Leistung nach der Dämmung vorwegnehmen.
Variante C — zu vermeiden
Wärmepumpe ohne Dämmung und ohne Änderung der Heizkörper
Die Wärmepumpe läuft die ganze kalte Jahreszeit auf hoher Temperatur, mit einer Leistungszahl um 2,0 oder darunter. Der wirtschaftliche Gewinn auf der Energierechnung ist minimal bis null (Strom kostet pro kWh mehr als Gas). Die Eigentümerschaft hat 25 000–40 000 CHF für ein enttäuschendes Ergebnis investiert. Genau vor diesem Szenario warnt dieses Dossier — siehe nächster Abschnitt.

Den Kessel ersetzen, ohne die Hülle anzurühren: die Dimensionierungsfalle

Das ist das häufigste Szenario im bestehenden Genfer Gebäudepark. Unter regulatorischem Druck (zu alter Brenner, Bewilligung nötig) oder auf Anstoss eines Installateurs ersetzt die Eigentümerschaft den Gaskessel durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ohne den Zustand der Hülle zu hinterfragen. Das Ergebnis ist fast immer enttäuschend — und manchmal teuer.

Was technisch geschieht

Problem 1 — Auslegung auf die heutigen Verluste
Die Wärmepumpe ist grösser, als sie sein müsste
Der Installateur legt die Wärmepumpe auf die heutigen Wärmeverluste des ungedämmten Gebäudes aus — typisch 30 bis 80 kW für ein Haus mit 10 bis 20 Wohnungen. Wird in den folgenden 5 Jahren gedämmt, sinken die Verluste um 40 bis 60 % — die Wärmepumpe ist dann massiv überdimensioniert. Sie läuft im Ein-Aus-Betrieb mit kurzen Zyklen (Taktung), was ihre Zuverlässigkeit und ihre tatsächliche Leistungszahl um 15 bis 25 % verschlechtert.
Problem 2 — unvereinbare Vorlauftemperatur
Die bestehenden Radiatoren verlangen 65–70 °C, dafür ist die Wärmepumpe nicht gemacht
Ohne Dämmung und ohne Ersatz der Heizkörper muss der Heizkreis bei grosser Kälte auf 65–70 °C laufen, um die hohen Verluste mit Radiatoren üblicher Grösse zu decken. Eine gewöhnliche Luft-Wasser-Wärmepumpe fällt in diesem Betrieb auf eine Leistungszahl von 1,8–2,2. Die Stromrechnung ist hoch, und die angekündigte Amortisation in 7–10 Jahren tritt nicht ein.
Problem 3 — häufige elektrische Zusatzheizung
Unter –5 °C reicht die Wärmepumpe nicht, die Zusatzheizung springt an
Die Leistung von Luft-Wasser-Wärmepumpen sinkt mit der Aussentemperatur. In einem ungedämmten Gebäude mit hohen Verlusten liegt der Bivalenzpunkt (die Temperatur, ab der die Wärmepumpe allein nicht mehr genügt) oft bei –2 bis +2 °C — also mehrere Dutzend Nächte pro Genfer Winter. Die direkte elektrische Zusatzheizung (Leistungszahl 1, maximale Kosten) deckt das Defizit. Der Stromverbrauch der kalten Wochen explodiert.
Problem 4 — empfundener Komfortverlust
Die Bewohnenden beklagen sich — die Eigentümerschaft investiert erneut
In schlecht gedämmten Wohnungen mit falsch dimensionierter Wärmepumpe empfinden die Bewohnenden in der kalten Jahreszeit Unbehagen (schwankende Raumtemperaturen) und Lärm der Ausseneinheit. Die Beschwerden gehen an die Verwaltung, die eingreifen muss. Teils stellen die Bewohnenden mobile Elektroheizungen auf — was jeden energetischen Nutzen zunichtemacht und das elektrische Risiko erhöht.
Die Zahl, die das Problem zusammenfasst Ein ungedämmtes Genfer Haus mit 15 Wohnungen (heutiger IDC: 180 kWh/m²·a / 650 MJ/m²·a), das ohne Dämmung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbaut, darf mit einer tatsächlichen Jahresleistungszahl von 1,8 bis 2,2 rechnen. Auf diesem Niveau sind die Heizkosten je Nutz-kWh vergleichbar mit einem effizienten Gaskessel — oder höher. Die Eigentümerschaft hat 35 000–50 000 CHF für ein thermisch praktisch identisches Ergebnis investiert. Hätte sie 80 000 CHF Dämmung ins selbe Projekt eingerechnet, hätte die Wärmepumpe mit einer Leistungszahl von 3,5 gearbeitet und der IDC wäre unter 90 kWh/m²·a (324 MJ/m²·a) gefallen — mit Beiträgen, die 30 bis 50 % der Gesamtkosten decken.

Die richtige Entscheidungsfolge — drei Schritte vor der Bestellung der Wärmepumpe

Schritt 1 — die Hülle beurteilen
GEAK oder Wärmebilanz: wo steht das Gebäude?
Ein GEAK oder eine vereinfachte Wärmebilanz zeigt die heutigen Verluste, den theoretischen IDC und das Verbesserungspotenzial der Hülle. In Genf ist der GEAK für zahlreiche Beitragsgesuche und für bestimmte Verkäufe obligatorisch. Er ist der unumgängliche Ausgangspunkt jedes anspruchsvollen Ersatzprojekts.
Schritt 2 — den Hüllenpfad festlegen
Welche Dämmungen, in welcher Reihenfolge, über welchen Zeitraum?
Auch wenn nicht alles gleichzeitig möglich ist (Budget, bewohnte Wohnungen, Stockwerkeigentum), ist der Pfad über 5 bis 10 Jahre festzulegen: Dachdämmung (Priorität 1), Dämmung des unteren Bodens, falls zugänglich (Priorität 2), Fassadendämmung aussen oder innen je nach Kontext. Dieser Pfad bestimmt die richtige Auslegung der künftigen Wärmepumpe — auf die Zielleistung nach der Dämmung, nicht auf die heutige.
Schritt 3 — das Heizsystem dimensionieren und wählen
Leistung, Quelle, Heizkörper — in dieser Reihenfolge
Mit festgelegtem Dämmpfad lässt sich die langfristig nötige Heizleistung berechnen, das passendste System wählen (Fernwärme wenn verfügbar, Erdsonden-Wärmepumpe wenn machbar, sonst Luft-Wasser) und entscheiden, ob die bestehenden Heizkörper bei tiefer Temperatur arbeiten können oder ersetzt werden müssen. Nur diese Reihenfolge garantiert eine kohärente Investition.
Heizen ist der Ausgleich für die Fehler des Bauens. Den Kessel zu ersetzen, ohne diese Fehler zu korrigieren, heisst den Brennstoff zu wechseln, ohne das Problem zu wechseln.

SIG-Beiträge, Gebäudeprogramm und kantonale Fördergelder

Der Übergang vom Fossilen zum Erneuerbaren wird von einem Stapel an Beiträgen gestützt, die gut kombiniert 30 bis 50 % der Kosten eines integrierten Projekts aus Hülle und Heizsystem decken können. Die Bedingung: eine Gesamtsicht des Projekts, bevor die Gesuche eingereicht werden, denn manche Beiträge lassen sich nachträglich nicht mehr kumulieren.

SIG-Beiträge — eco21 Genf

Leistung / Anlage Richtwert SIG-Beitrag Hauptbedingung
Luft-Wasser-Wärmepumpe (Ersatz einer fossilen Anlage) Nach dem geltenden éco21-Programm — die bezifferte kantonale Unterstützung fällt unter die Massnahmen M-05 und IP-05Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Die Beträge des eco21-Programms der SIG wurden in diesem Durchgang auf keiner geöffneten Seite gefunden; die zuvor genannte Spanne wurde gestrichen.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft der GEnergie-Fördersätze Ersatz einer bestehenden fossilen Anlage, Leistung ≥ 5 kW
Fernwärmeanschluss (GeniLac / CADIOM) Besonderer Beitrag über SIG-Vertrag Bestätigte Netzverfügbarkeit; SIG-Liefervertrag
Wärmepumpenboiler Nach dem geltenden eco21-Programm Ersatz eines elektrischen Widerstandsboilers
Solarthermie (Warmwasser) Nach Kollektorfläche Ergänzend zu einem erneuerbaren Heizsystem

Richtwerte gemäss den im Juni 2026 geltenden eco21-Programmen der SIG. Genaue Bedingungen und Beträge sind vor jeder Verpflichtung auf sig-ge.ch/eco21 oder beim Öko-Energieschalter der SIG zu prüfen. Die Programme können sich im Jahresverlauf ändern.

Gebäudeprogramm — Bund + Kanton Genf

Das Gebäudeprogramm (programme-batiments.ch) wird über die CO₂-Abgabe und die Kantone mitfinanziert. In Genf kommt zur Grundförderung des Bundes eine eigene kantonale Programmvereinbarung hinzu. Die für den Ausstieg aus dem Fossilen wichtigsten Massnahmen:

Massnahme Gegenstand Richtwert Beitrag
M-05 Luft-Wasser-Wärmepumpe ≤ 70 kW CHF 3'000.– + CHF 400.–/kW, Bonus Wärmezähler + CHF 1'000.–Fördersätze 2026, Blatt M-05: CHF 3'000.– + CHF 400.–/kW für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ≤ 70 kW, Bonus von CHF 1'000.– für einen Wärmezähler. Die validierte Leistungsgarantie von EnergieSchweiz ist dem Gesuch beizulegen.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-29
IP-05 Luft-Wasser-Wärmepumpe > 70 kW CHF 4'000.– + CHF 400.–/kW
M-06 Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde ≤ 70 kW, oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe CHF 3'000.– + CHF 800.–/kW, Bonus Wärmezähler + CHF 1'000.–Fördersätze 2026, Blatt M-06: CHF 3'000.– + CHF 800.–/kW für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde ≤ 70 kW, je nach Quelle anpassbar; von den Bohrunternehmen wird ein Qualitätslabel verlangt.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-29
M-03 / IP-04 Automatische Holzheizung, ≤ 70 kW und > 70 kW CHF 3'000.– + CHF 50.–/kW; über 70 kW CHF 360.–/kW
M-07 / IP-07 Anschluss an ein Wärmenetz, ≤ 70 kW und > 70 kW Über 70 kW: CHF 8'000.– + CHF 200.–/kW bis 500 kW
M-01 Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wänden und Boden gegen Erdreich CHF 140.–/m² (U < 0,20 W/m²K), CHF 80.–/m² für erdberührte BauteileFördersätze 2026, Blatt M-01: CHF 140.–/m² für ein Aussenbauteil mit U < 0,20 W/m²K, CHF 80.–/m² für Wände und Böden, die mehr als 2 m im Erdreich liegen. Ab CHF 10'000.– Beitrag ist ein GEAK Plus obligatorisch.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-29

Die Beträge des Gebäudeprogramms werden jährlich überprüft. Vor jedem Gesuch die geltenden Bedingungen auf programme-batiments.ch prüfen. In Genf kommt der kantonale Beitrag zum Bundesbeitrag hinzu — das Total kann je nach Massnahme 20 bis 35 % der Anlagekosten ausmachen.

Die Reihenfolge der Gesuche ist entscheidend Die goldene Regel des Gebäudeprogramms: Das Gesuch muss eingereicht und die Zusage erhalten sein vor Baubeginn. Ein ohne vorgängiges Gesuch begonnenes Projekt ist nicht mehr förderfähig. Bei Projekten mit mehreren Massnahmen (Dämmung + Wärmepumpe) ist ein einziges Gesamtgesuch möglich — und oft der effizienteste Weg. NRG positive berät beim Aufbau dieser Dossiers.
Westschweiz ausserhalb Genfs Waadt, Wallis, Freiburg und Neuenburg profitieren von denselben Massnahmen des eidgenössischen Gebäudeprogramms. Die kantonalen Beiträge kommen gemäss den jeweiligen Programmvereinbarungen hinzu — die Beträge variieren. Der GEAK ist in all diesen Kantonen das Kernstück der Beitragsgesuche. Die Einzelheiten je Kanton auf der Website des Gebäudeprogramms prüfen.
Grenznahes Frankreich (Ain, Haute-Savoie) Seit dem 1. September 2026 umfasst der Weg der Einzelmassnahmen im französischen Mutterland nur noch den Anschluss an ein Wärme- oder Kältenetzeconomie.gouv.fr: Seit dem 1. September 2026 fallen Holz- und Biomasseheizungen, Wärmepumpenboiler, Lüftung, Dämmung und Solarthermie aus dem Weg der Einzelmassnahmen. Es bleiben Luft-Wasser- und Erdsonden-Wärmepumpe, Netzanschluss, Audit und Öltankausbau.Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' parcours par geste : la prime pour la rénovation énergétique2026-08-28 · abgerufen am 2026-08-29, die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Erdsonden- oder solarthermische Wärmepumpe, das Energieaudit ausserhalb gesetzlicher Pflicht und den Ausbau von Öltanks. Holz- und Biomasseheizungen, Wärmepumpenboiler, Lüftung, Dämmung und Solarthermie sind herausgefallen; Gaskessel werden seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr finanziert. Die Energieeffizienzzertifikate (CEE) kommen über die verpflichteten Energieunternehmen hinzu. Das zinslose Öko-Darlehen finanziert den Restbetrag. Bedingung: Ausführung durch ein RGE-zertifiziertes Unternehmen.

Was Eigentümerschaft und Fachleute fragen

Mein Gaskessel ist 18 Jahre alt und läuft noch gut. Muss ich den Ersatz schon planen?

Ja — und jetzt ist genau der richtige Moment. In 2 Jahren erreicht der Kessel die 20 Jahre, ab denen jeder Ersatz als « bewilligungspflichtiger Umbau » gilt (REn Art. 13M Abs. 3). Wer jetzt vorausplant, kann die Lösung in Ruhe wählen, die zugehörigen Hüllenarbeiten planen, die Beitragsgesuche vor Baubeginn einreichen und vermeidet, mitten im Winter mit einer Panne, regulatorischem Druck und knappen Lieferfristen dazustehen.

Mein Gebäude liegt nicht im Perimeter von GeniLac oder CADIOM. Was ist meine beste Option?

Ist ein Fernwärmeanschluss nicht möglich, ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe der häufigste Weg — sofern die Vorlauftemperatur unter 50 °C sinken kann, was fast immer einen Eingriff an der Hülle bedingt (mindestens Dach und unterer Boden). Erlaubt es das Terrain und drängen die Fristen nicht, bietet die Erdsonden-Wärmepumpe eine höhere Leistungszahl und eine längere Lebensdauer. Bei einem Gebäude, dessen Hülle kurzfristig nicht verbessert werden kann (geschütztes Gebäude, blockiertes Stockwerkeigentum), kann ein Pelletkessel ein sinnvoller Übergang sein — er läuft bei hoher Temperatur und bleibt dekarbonisiert, wenn die Lieferkette ENplus A1 zertifiziert ist.

Wir sind eine Genfer Stockwerkeigentümerschaft mit geteilten Meinungen zum Kesselersatz. Wie lösen wir die Blockade?

Der Entscheid über den Ersatz des Heizsystems ist ein Verwaltungsentscheid der Stockwerkeigentümerschaft — in der Regel mit qualifiziertem Mehr in der Versammlung. Ein unabhängiges technisches Gutachten, das die Optionen mit Kosten, Beiträgen und regulatorischen Risiken darstellt, löst die Blockade am ehesten: Es macht aus einer Wertediskussion einen Entscheid über Fakten. Auch der regulatorische Druck (Bewilligungspflicht) kann ein nützliches sachliches Argument sein. NRG positive verfasst Studienberichte, die sich für die Präsentation in der Eigentümerversammlung eignen.

Was ist der praktische Unterschied zwischen einer Luft-Wasser- und einer Erdsonden-Wärmepumpe?

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Aussenluft Wärme: Ihre Leistungszahl schwankt mit der Aussentemperatur (besser im Sommer, schlechter bei grosser Kälte). Sie ist schneller installiert (3–6 Monate) und günstiger in der Erstinvestition, braucht aber eine Ausseneinheit und ist lärmempfindlich. Die Erdsonden-Wärmepumpe nutzt das Erdreich (Vertikalsonden von 80–150 m Tiefe, wo die Temperatur konstant bei rund 12 °C liegt): Ihre Leistungszahl ist stabiler und höher, sie ist geräuschlos und ohne sichtbare Ausseneinheit. Ihr Hauptnachteil sind die Bohrkosten und die Bewilligungsfristen (GESDEC, 6–12 Monate). Für ein übliches Genfer Gebäude in periurbaner Lage mit genügend Platz ist die Erdsonden-Wärmepumpe über 20 Jahre oft die technisch beste Wahl — sofern die Fristen es zulassen.

Lassen sich SIG-Beiträge und Gebäudeprogramm kumulieren?

Ja — die eco21-Beiträge der SIG und jene des Gebäudeprogramms sind für erneuerbare Heizanlagen in Genf grundsätzlich kumulierbar. Das Gebäudeprogramm ist selbst ein Stapel aus Bundesbeitrag und kantonaler Ergänzung. Einzelne kantonale oder kommunale Beiträge können jedoch Ausschlussklauseln enthalten — im Einzelfall zu prüfen. Die operative Regel: alle Gesuche vor Baubeginn einreichen und jede Stelle über die übrigen laufenden Gesuche informieren. Eine vorgängige Beratung beim Aufbau des Dossiers kann das Beitragspaket deutlich optimieren.

Darf man in Genf in einem geschützten Gebäude eine Wärmepumpe einbauen?

Ja, aber mit besonderen Auflagen. Die Ausseneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kann in Schutzzonen gestalterisch und akustisch heikel sein (Altstadt, ISOS-Perimeter, inventarisiertes Gebäude). In diesen Fällen sind die Erdsonden-Wärmepumpe (keine sichtbare Ausseneinheit) oder der Fernwärmeanschluss oft die bevorzugten Lösungen. Das OCEN und das Amt für Baubewilligungen können in der Projektphase beigezogen werden; für den Lärm einer Ausseneinheit ist das SABRA zuständigge.ch: Das SABRA, dem kantonalen Umweltamt angegliedert, verbessert die Luftqualität und begrenzt Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung von Anlagen. Es ist nicht das Amt für Baubewilligungen.République et canton de Genève — OCEV — Service de l'air, du bruit et des rayonnements non ionisantsabgerufen am 2026-08-29 — der Dienst für Luft, Lärm und nichtionisierende Strahlung, dem kantonalen Umweltamt angegliedert. NRG positive kennt diese engen Rahmenbedingungen in der Genfer Innenstadt.

Was kostet eine integrierte Ersatzstudie für Hülle und Heizung?

Eine Ersatzstudie von NRG positive umfasst: GEAK-Analyse oder Wärmebilanz des bestehenden Gebäudes, Berechnung der heutigen und der nach der Dämmung erwarteten Verluste, Ermittlung der passenden Heizalternativen (mit Prüfung der Fernwärmeverfügbarkeit), Analyse der anwendbaren SIG- und Gebäudeprogramm-Beiträge sowie einen Synthesebericht, der sich in der Eigentümerversammlung präsentieren lässt. Die Kosten hängen von Grösse und Komplexität ab und werden im Einzelfall beziffert. Zu beachten: Der Genfer Beitrag an die Bauherrenberatung Energie (AMOén) wurde per 1. Februar 2026 aus den Fördersätzen gestrichenMitteilung OCEN/DEE vom 2. Februar 2026: « Suppression de la subvention AMO énergie (AMOén), arrivée au terme de sa durée limitée de trois ans ». Die Fördersätze 2026 enthalten kein AMOén-Blatt mehr.République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-29; diese Art Studie wird von GEnergie nicht mehr unterstützt. Über Ihr Projekt sprechen →

Quellen und Referenzen (18)

Jede Zahl und jede Aussage in diesem Dossier ist belegt. Fahren Sie über eine Fussnote oder tippen Sie sie an, um die Quelle anzuzeigen.

  1. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-29)
    REn Art. 13N Abs. 1: Erstellung, Ersatz oder Umbau einer fossilen Anlage « est soumis à autorisation énergétique au sens de l'article 13D dès une puissance thermique nominale globale de 5 kW ».
  2. République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn) (abgerufen am 2026-08-29)
    LEn Art. 21 Abs. 3: Die Bewilligung « n'est accordée que si la preuve est apportée par le requérant » — dass der Bedarf nicht vernünftigerweise erneuerbar oder mit Abwärme gedeckt werden kann und die Anlage die beste verfügbare Technologie einsetzt.
  3. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-29)
    REn Art. 13M Abs. 3: « Le changement du brûleur ou de tout autre composant annexe d'une installation productrice de chaleur datant de 20 ans ou plus équivaut à une transformation d'une installation au sens de l'article 21, alinéa 2, de la loi ».
  4. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Der anschliessende Hinweis bleibt zutreffend: Die LEn setzt keine einheitliche gesetzliche Frist für den Ausstieg aus dem Fossilen im Bestand.
  5. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Der Vergleich Kanton für Kanton wurde in diesem Durchgang nicht neu erhoben; der falsch zitierte Name der Waadtländer Verordnung wurde gestrichen.
  6. Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' parcours par geste : la prime pour la rénovation énergétique (2026-08-28 · abgerufen am 2026-08-29)
    economie.gouv.fr, Seite vom 28. August 2026: Der Einbau von Gaskesseln wird seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr finanziert, und der Weg der Einzelmassnahmen wurde am 1. September 2026 weiter eingeschränkt.
  7. CADIOM SA (exploitant du réseau — seule source disponible) — CADIOM — Chauffage à distance par l'incinération des ordures ménagères (abgerufen am 2026-08-29)
    cadiom.ch: Das seit Dezember 2002 in Betrieb stehende Netz versorgt über 10 000 Wohnungen und mehrere Dienstleistungsstandorte in Aire-la-Ville, Bernex, Confignon, Onex und Lancy mit Wasser, das durch die Kehrichtverbrennung überhitzt wird.
  8. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Die Genfer Fördersätze rechnen mit dem Betriebspunkt A-7/W35, veröffentlichen aber keine Bandbreite der Leistungszahl.
  9. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Marktüblicher Richtwert, in keiner konsultierten amtlichen Veröffentlichung enthalten.
  10. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Marktpreis ohne offizielle Referenzveröffentlichung.
  11. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-29)
    REn Art. 12I Abs. 3: « Les systèmes d'émission de chaleur neufs ou mis à neuf sont dimensionnés et exploités de manière à ce que les températures de départ ne dépassent pas 50°C […] pour les chauffages au sol, ce seuil est de 35°C ».
  12. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Die Beträge des eco21-Programms der SIG wurden in diesem Durchgang auf keiner geöffneten Seite gefunden; die zuvor genannte Spanne wurde gestrichen.
  13. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-29)
    Fördersätze 2026, Blatt M-05: CHF 3'000.– + CHF 400.–/kW für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ≤ 70 kW, Bonus von CHF 1'000.– für einen Wärmezähler. Die validierte Leistungsgarantie von EnergieSchweiz ist dem Gesuch beizulegen.
  14. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-29)
    Fördersätze 2026, Blatt M-06: CHF 3'000.– + CHF 800.–/kW für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde ≤ 70 kW, je nach Quelle anpassbar; von den Bohrunternehmen wird ein Qualitätslabel verlangt.
  15. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-29)
    Fördersätze 2026, Blatt M-01: CHF 140.–/m² für ein Aussenbauteil mit U < 0,20 W/m²K, CHF 80.–/m² für Wände und Böden, die mehr als 2 m im Erdreich liegen. Ab CHF 10'000.– Beitrag ist ein GEAK Plus obligatorisch.
  16. Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' parcours par geste : la prime pour la rénovation énergétique (2026-08-28 · abgerufen am 2026-08-29)
    economie.gouv.fr: Seit dem 1. September 2026 fallen Holz- und Biomasseheizungen, Wärmepumpenboiler, Lüftung, Dämmung und Solarthermie aus dem Weg der Einzelmassnahmen. Es bleiben Luft-Wasser- und Erdsonden-Wärmepumpe, Netzanschluss, Audit und Öltankausbau.
  17. République et canton de Genève — OCEV — Service de l'air, du bruit et des rayonnements non ionisants (abgerufen am 2026-08-29)
    ge.ch: Das SABRA, dem kantonalen Umweltamt angegliedert, verbessert die Luftqualität und begrenzt Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung von Anlagen. Es ist nicht das Amt für Baubewilligungen.
  18. République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-29)
    Mitteilung OCEN/DEE vom 2. Februar 2026: « Suppression de la subvention AMO énergie (AMOén), arrivée au terme de sa durée limitée de trois ans ». Die Fördersätze 2026 enthalten kein AMOén-Blatt mehr.

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