Veröffentlicht am 15. Juni 2026 12 Min. Lesezeit LEn · REn · SIA 380/1:2016 HPE · THPE · GEAK Plus Stand Juni 2026

Der GEAK in Genf: doppelte Etikette, Pflichten und Strategie

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone bewertet Hülle und Gesamteffizienz getrennt auf einer Skala von A bis G. Diese Unterscheidung ändert alles: um eine Liegenschaft zu lesen, um Zugang zu Fördergeldern zu erhalten, um die Gleichwertigkeit HPE oder THPE nach Genfer Recht nachzuweisen — und um zu wissen, ob Sie Ihren fossilen Heizkessel noch durch einen fossilen ersetzen dürfen.

In diesem Dossier

Die doppelte GEAK-Etikette — Hülle und Gesamteffizienz

Der GEAK vergibt keine einzige Note. Er gibt zwei Etiketten auf einer Skala von A (ausgezeichnet) bis G (sehr schlecht), für zwei unterschiedliche Wirklichkeiten desselben Gebäudes. Die Bewertung liest sich in der Form Hülle / Gesamteffizienz.

Etikette 1 — Hülle
ABCDEFG

Wärmetechnische Qualität der Konstruktion — Dämmung, Fenster, Wärmebrücken. Berechnet über den theoretischen Heizwärmebedarf nach SIA 380/1:2016Die Genfer REn verankert sämtliche Gleichwertigkeiten in « der Norm SIA 380/1 Ausgabe 2016 für den Heizwärmebedarf » (Art. 12B Abs. 2 Bst. a, Art. 12C Abs. 2 Bst. a).République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24, bei Standardnutzung und Standardklima.

Das ist die Note der « Hülle » — das, was sich nicht günstig ersetzen lässt. Sie spiegelt den tatsächlichen Substanzwert des Gebäudes, unabhängig von seinen Bewohnern.

Etikette 2 — Gesamteffizienz
ABCDEFG

Effizienz des gesamten Energiesystems — Heizung, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, Anteil erneuerbarer Energien.

Das ist die Note der « Anlagen » — schneller zu verbessern. Ein blosser Kesselersatz oder eine zusätzliche Solarthermie kann diese Note von E auf B oder C heben.

Das Buchstabenpaar als Diagnose lesen

Ein Gebäude E/C hat eine mittelmässige Hülle, aber ordentliche Anlagen — oft ein Gebäude aus den 1970er- oder 1980er-Jahren mit einem neueren Kessel. Ein Gebäude B/E hat eine gute Hülle, aber eine veraltete Heizung. Diese Kreuzlesung weist die Strategie sofort: an der Hülle ansetzen, an den Anlagen, oder an beidem.

Dritte Dimension — direkte CO₂-Emissionen Der GEAK Plus (vertiefte Fassung) enthält die direkten CO₂-Emissionen des Gebäudes in kg CO₂/(m²·a). Dieser Wert bestimmt den Zugang zu den Beiträgen für den Ausstieg aus den Fossilen und fällt bei der Prüfung eines Bewilligungsgesuchs für eine fossile Anlage ins GewichtREn Art. 13N Abs. 4: Das rechtlich massgebende Kriterium ist die Gesamtenergieeffizienz der GEAK-Klasse D oder ein eingebundener Anteil von 30 % Erneuerbaren. Die CO₂-Emissionen belegen das Dossier, sie begründen den Entscheid nicht.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 (siehe Abschnitt 06).

Die Berechnung erfolgt durch von den Kantonen zugelassene Zertifizierende mit Software, die von der EnDK (Konferenz kantonaler Energiedirektoren) zertifiziert ist. Ein GEAK ist grundsätzlich zehn Jahre gültig, ausser bei wesentlichen Bauarbeiten.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem GEAK-Reglement der EnDK, das in diesem Durchgang nicht konsultiert wurde.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft

Wann ist der GEAK in Genf obligatorisch?

In Genf ist der GEAK keine Empfehlung — er wird an mehreren Schlüsselmomenten im Leben eines Gebäudes verlangt. Das Energiegesetz (LEn, L 2 30) und seine Ausführungsverordnung (REn, L 2 30.01) stecken den Rahmen ab.

Verkauf
Beim Verkauf einer Wohnliegenschaft zwingend der Käuferschaft auszuhändigen
Baubewilligung
Erforderlich in jedem Baubewilligungsgesuch für Umbau oder umfassende Sanierung
Fördergelder
Vom Gebäudeprogramm und von den SIG-Beiträgen verlangt, um den Klassengewinn zu berechnen und die Förderberechtigung zu prüfen
IDC > 125
kWh/m²·a (450 MJ/m²·a) im Dreijahresmittel: Das Departement ordnet innert 12 Monaten ein EnergieauditREn Art. 14 Abs. 1, 3 und 4: Schwelle von 125 kWh/m².a (450 MJ) im Mittel der letzten 3 Jahre; Audit und Massnahmen « innert 12 Monaten ab Eröffnung der Verfügung » umzusetzen.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 und Verbesserungsmassnahmen an (REn Art. 14 Abs. 3 und 4); in der Praxis nimmt dieses Audit die Form eines GEAK Plus an, gefördert über die Massnahme MI-07Fördersätze 2026, Blatt MI-07: CHF 750.– für ein Einfamilienhaus oder bis 500 m² EBF, CHF 1'500.– darüber. Der GEAK Plus muss mindestens 3 Varianten enthalten, davon eine, die den HPE-Standard erreicht.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24
Gebäudeprogramm — zwingende Bedingung Die Voranmeldung vor Baubeginn ist zwingend — ein nach den Arbeiten eingereichtes Dossier ist nicht förderberechtigt.

Im grenznahen Frankreich — der DPE

FrankreichDas französische Pendant ist der DPE (Diagnostic de Performance Énergétique), obligatorisch bei Verkauf und Vermietung. Anders als der GEAK gibt der DPE eine einzige Note A–G, die Energiebedarf und CO₂-Emissionen zusammenfasst — ohne zwischen Hülle und Anlagen zu unterscheiden. Die Berechnungsmethode (3CL-2021) unterscheidet sich von der SIA 380/1:2016.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Der Erlass, der die Methode 3CL-DPE 2021 festlegt, wurde in diesem Durchgang nicht geöffnet.Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft Die beiden Instrumente sind nicht direkt vergleichbar.

GEAK und IDC — Berechnung und Messung: warum sie auseinandergehen

Der GEAK wird berechnet. Der IDC wird gemessen. Beide sprechen von Energie, doch sie erfassen nicht dasselbe unter denselben Bedingungen. Ihre Abweichung zu verstehen, verhindert Missverständnisse mit Eigentümern — und deckt bisweilen wichtige Anomalien auf.

Parameter GEAK (berechnet) IDC (gemessen)
Art Theoretische Berechnung nach SIA 380/1:2016 Tatsächlicher Verbrauch ab Zähler
Klimabedingungen Standardbedingungen (Referenz-DRY) Tatsächliches Klima des Messjahres
Nutzung Standardbelegung nach SIA Tatsächliche Belegung der Wohnungen
Verhalten Feste Solltemperatur (20 °C), Standardzeiten Tatsächliches Verhalten (mehr/weniger heizen, Ferien …)
Bezugsfläche EBF (Energiebezugsfläche) EBF oder Katasterfläche je nach Quelle
Hauptzweck Zertifizierung, Fördergelder, Vergleich zwischen Gebäuden Überwachung der Genfer gesetzlichen Pflichten (REn Art. 14)ge.ch, Rechtsgrundlagen der IDC-Seite: LEn Art. 6 Abs. 8 und 15C, REn Art. 14 und 14A. Art. 14 legt die Schwelle, die Stufen der erheblichen Überschreitung sowie die Fristen für Audit und Arbeiten fest.République et canton de Genève — OCEN — Que faire selon le résultat IDC de votre immeuble2025-06-20 · abgerufen am 2026-08-24

Wenn der IDC besser ist als der GEAK

Ein Gebäude mit GEAK-Klasse E kann einen gemessenen IDC unter der Schwelle von 125 kWh/(m²·a) (450 MJ/m²·a) aufweisen, wenn die Bewohner sparsam sind oder die Wohnungen unterbelegt. Das kommt bei Genfer Bauten aus den Jahren 1980–2000 häufig vor: Die Hülle ist mittelmässig, der IDC bleibt aber akzeptabel. Achtung Rebound-Effekt: Eine Sanierung, die den Komfort erhöht, kann den tatsächlichen Verbrauch wieder steigen lassen, wenn die Bewohner die verfügbare Wärme nutzen.

Wenn der IDC schlechter ist als der GEAK

Ein gemessener IDC, der über dem berechneten GEAK liegt, verweist oft auf ein Betriebsproblem: fehlerhafte Regelung, Überlüftung, Verteilverluste im Netz oder nicht wohnbezogene Verbräuche in der Abrechnung. Solche Anomalien treten beim Vergleich GEAK / IDC zutage.

In der Praxis — das Diagnoseinstrument für Portfolios GEAK und IDC über einen Gebäudebestand hinweg gegenüberzustellen, gehört zu den ersten Auswertungen einer Portfolioverwaltung. Eine grosse Abweichung (GEAK deutlich besser als IDC) deutet fast immer auf eine technische Störung hin, die vor einer schweren Sanierung zu beheben ist.

GEAK Plus — die Gleichwertigkeit HPE und THPE (REn Art. 12B / 12C)

In Genf führt der Weg zu den Standards HPE oder THPE nicht zwingend über eine Minergie-Zertifizierung. Der GEAK Plus — mit den entsprechenden Zielklassen — ist ein vom Energiegesetz (LEn, L 2 30) und seiner Verordnung (REn, L 2 30.01) anerkannter Alternativweg.

HPE ist für jeden Neubau in Genf obligatorisch (LEn Art. 15 Abs. 1)LEn Art. 15 Abs. 1: Neubauten und Erweiterungen « erfüllen Standards hoher Energieeffizienz ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn)abgerufen am 2026-08-24. Für Gemeinwesen, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie deren Baurechtsnehmer unterscheidet das Gesetz: THPE für Neubauten (LEn Art. 16 Abs. 1), HPE für Sanierungen (LEn Art. 16 Abs. 2)LEn Art. 16 Abs. 1: Bauten der Gemeinwesen « so zu konzipieren und zu unterhalten, dass sie einem Standard sehr hoher Energieeffizienz genügen ». Abs. 2: « Die Sanierung […] erfüllt den Standard hoher Energieeffizienz ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn)abgerufen am 2026-08-24. Das Minergie-Label ist der Hauptweg — der GEAK Plus der anerkannte Alternativweg.
Genfer Standard Fall Weg Minergie Weg GEAK Plus Rechtsquelle
HPE Neubau Minergie® B/B REn Art. 12B Abs. 1 und 2 Bst. bREn Art. 12B Abs. 1: Neubauten « mit dem Label Minergie(r) oder einem gleichwertigen Label ». Abs. 2 Bst. b: « Erreichen der Energieklasse B/B nach dem […] GEAK Plus ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24
HPE Sanierung Minergie® Sanierung C/B REn Art. 12B Abs. 4 und 5 Bst. bREn Art. 12B Abs. 4: sanierte Gebäude « mit dem Label Minergie(r)Sanierung ». Abs. 5 Bst. b: « Erreichen der Energieklasse C/B nach dem GEAK Plus ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24
THPE Neubau Minergie®-A oder Minergie®-P-EcoREn Art. 12C Abs. 1: Neubauten « mit dem Label Minergie(r)A, Minergie(r)P-Eco oder einem gleichwertigen Label ». Abs. 2 Bst. b: Klasse A/A im GEAK Plus.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 A/A REn Art. 12C Abs. 1 und 2 Bst. b
THPE Sanierung Minergie®-A oder Minergie®-P B/A REn Art. 12C Abs. 3 und 4 Bst. bREn Art. 12C Abs. 3: sanierte Gebäude « mit dem Label Minergie(r)A, Minergie(r)P oder einem gleichwertigen Label ». Abs. 4 Bst. b: Klasse B/A im GEAK Plus.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24

Werte dem geltenden Text der REn (L 2 30.01) entnommen, Art. 12B für HPE und Art. 12C für THPE, abgerufen am 24. August 2026. Bonus beim Flächenverhältnis, LCI Art. 59: HPE → 27,5 %LCI Art. 59 Abs. 1: Flächenverhältnis von 25 % in der Zone 5, erhöht auf 27,5 % für ein HPE-Gebäude und auf 30 % für ein THPE-Gebäude, auch bei sanierten oder erweiterten Bauten.République et canton de Genève — rsGE L 5 05 — Loi sur les constructions et les installations diverses (LCI), art. 59abgerufen am 2026-08-24 (gegenüber 25 % standard), THPE → 30 %.

Wichtige Nuance — GEAK Plus und Minergie decken sich nicht in allen Kriterien Minergie 2026.1 schliesst fossile Brennstoffe vollständig aus, verlangt eine Mindestbelegung der verfügbaren Dachfläche mit Photovoltaik (60 % im Neubau, 30 % bei Sanierungen, Basis 200 W/m² Dachfläche) und enthält Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (DRY 2035 MeteoSchweiz). Der GEAK Plus stellt diese zusätzlichen Kriterien nicht. Bevor man einer Bauherrschaft den Weg GEAK Plus empfiehlt, ist zu prüfen, ob er all ihren Vorgaben genügt — besonders wenn Fördergelder oder ein Quartierreglement ausdrücklich Minergie verlangen.

Der GEAK-Plus-Beratungsbericht

Der einfache GEAK gibt eine Etikette. Der GEAK Plus geht weiter: Er liefert einen Beratungsbericht, der das Nachdenken über die Sanierung strukturiert. Für viele Eigentümer ist es das erste Dokument, das den Zustand des Gebäudes in einen Fahrplan übersetzt — und der Ausgangspunkt für eine Abwägung zwischen den Standards.

Inhalt 1 — Zertifizierte Bestandsaufnahme
Aktuelle Etiketten und festgestellte Mängel
Klassen für Hülle und Gesamteffizienz mit den berechneten Werten. Benennung der wichtigsten Mängel: Wärmebrücken, Verglasungen, Heizsystem, fehlende mechanische Lüftung.
Inhalt 2 — Ziel und Etappen
Etappiertes Sanierungsszenario mit Zielklassen
Der Bericht schlägt ein mehrstufiges Sanierungsszenario mit den je Etappe erreichten GEAK-Klassen vor. Die Reihenfolge ist entscheidend: zuerst die Hülle, dann die Anlagen (dimensioniert auf den Bedarf nach der Sanierung).
Inhalt 3 — Kosten und Einsparungen
Schätzung der Investitionen und der erwarteten Rückflüsse
Grössenordnungen je Baulos, geschätzte jährliche Energieeinsparungen, vereinfachte Amortisationszeit. Diese Zahlen dienen der Priorisierung — nicht der genauen Budgetierung.
Inhalt 4 — Fördergelder
Je nach erreichtem Niveau abrufbare Beiträge
Gebäudeprogramm (Bund und Kanton), SIG-Beiträge in Genf, Öko-Darlehen. Förderbedingungen je nach angestrebten Zielklassen.
Inhalt 5 — CO₂-Emissionen
Bilanz vorher/nachher in kg CO₂/(m²·a)
Dritte Dimension des GEAK Plus. Entscheidend, um den Anspruch auf die Beiträge für den Ausstieg aus den Fossilen zu begründen und die Einhaltung der Vorgaben zum Kesselersatz zu belegen.

Der GEAK-Plus-Beratungsbericht reicht selten aus, um Arbeiten zu starten — er ist zu allgemein, um die einzelnen Gewerke zu dimensionieren. Sein eigentlicher Wert liegt darin, eine gemeinsame Grundlage zwischen Eigentümerschaft und beauftragter Fachperson zu schaffen: geteilte Ziele, validierte Etappen, ein in einem offiziellen Dokument verankertes Budget. Häufig fällt der Entscheid, eine Sanierung anzugehen, auf Basis eines GEAK Plus.

Einen fossilen Heizkessel ersetzen: was die GEAK-Klasse ändert

Die GEAK-Klasse entscheidet unmittelbar darüber, ob eine fossile Anlage am Ende ihrer Lebensdauer weitergeführt werden darf. Der GEAK ist zu einem Instrument geworden, das Rechte — und Pflichten — begründet. In Genf gilt diese Regelung für Gesuche, die seit dem 1. September 2022 eingereicht werdenJuristischer Kommentar MLL Legal: Die am 13. April 2022 beschlossene REn-Änderung « gilt nur für Bau- und Energiebewilligungsgesuche, die ab dem 1. September 2022 eingereicht werden » (Art. 30 REn).MLL Legal (commentaire juridique) — Nouveau règlement genevois sur l'énergie : principales modifications2022-06-22 · abgerufen am 2026-08-24, dem Datum der Anwendung der REn-Revision.

Der Grundsatz

Im Gefolge der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) haben die meisten Schweizer Kantone folgende Regel eingeführt: jeder Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (Heizöl, Erdgas) hat einer erneuerbaren Lösung den Vorzug zu geben. Ein Ausweg besteht, wenn das Gebäude die GEAK-Klasse D oder besser erreicht. Achtung auf das entscheidende Detail: In Genf zielt die REn auf die Klasse D bei derGesamtenergieeffizienz (Art. 13N Abs. 4 Bst. a) — nicht auf die Hülle. Auch der oft zitierte Kanton Wallis stellt auf die Gesamteffizienz ab.

GEAK-Klasse — Gesamtenergieeffizienz Ersatzpflicht Praktische Folge
A · B · C · D Ausnahme möglich Das Gebäude ist ausreichend leistungsfähig: Ein Brennwertkessel, der das Gebäude im Niedertemperaturbetrieb versorgt, kann bewilligt werdenREn Art. 13N Abs. 4 Bst. a: Brennwertanlage, « die ein Gebäude mit einer Gesamtenergieeffizienz der Klasse D nach dem kantonalen Gebäudeenergieausweis im Niedertemperaturbetrieb versorgt ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24, wenn die technische Unmöglichkeit oder die wirtschaftliche Unverhältnismässigkeit einer erneuerbaren Lösung nachgewiesen ist.
E · F · G Erneuerbare Lösung verlangt In der Praxis setzt sich die erneuerbare Lösung durch (Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Holz …), es sei denn, 30 % erneuerbare Produktion werdenREn Art. 13N Abs. 4 Bst. b: Brennwertanlage im Niedertemperaturbetrieb in einem Gebäude, das mindestens der SIA 380/1 Ausgabe 1988 entspricht, « und die eine erneuerbare Energieproduktion einbindet, die 30% des gesamten Wärmebedarfs deckt ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 in ein Gebäude eingebunden, das mindestens der SIA 380/1, Ausgabe 1988, entspricht.
⚠ Kantonal unterschiedliche Anwendung Modalitäten, Fristen und Leistungsschwellen unterscheiden sich je nach Kanton. Dieses Dossier behandelt vorrangig den Genfer Kontext. Für Projekte ausserhalb Genfs ist die jeweilige kantonale Regelung zu prüfen.

Genf Was die REn eigens vorschreibt

In Genf ist jede Erstellung oder jeder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ab 5 kW thermisch bewilligungspflichtig (REn Art. 13N Abs. 1)REn Art. 13N Abs. 1: Erstellung, Ersatz oder Umbau einer fossilen Anlage « ist energierechtlich bewilligungspflichtig nach Artikel 13D ab einer gesamten Nennwärmeleistung von 5 kW ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24. Der Ersatz eines 20 Jahre alten oder älteren Brenners gilt als bewilligungspflichtiger Umbau (REn Art. 13M Abs. 3)REn Art. 13M Abs. 3: « Der Wechsel des Brenners oder eines anderen Nebenbauteils einer Wärmeerzeugungsanlage, die 20 Jahre oder älter ist, kommt einem Umbau einer Anlage im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzes gleich ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 — was die Schwelle deutlich senkt: Nahezu jeder Kessel eines Mehrfamilienhauses ist betroffen.

Die Fernwärme der SIG versorgt einen wachsenden Teil des Genfer Stadtgebiets. Der Anschluss an die Fernwärme gilt als anerkannte erneuerbare Lösung — und kann von SIG-Beiträgen profitieren. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Fernwärmenetzes vor jedem anderen Szenario.

Quellen: REn L 2 30.01 Art. 13M und 13N sowie LEn L 2 30 Art. 21, geltender Text, abgerufen am 24. August 2026. Die ab dem 1. Januar 2025 geltende Walliser Regel, oft zitiert, als gälte sie überall, ist eine Besonderheit des Kantons Wallis.

Die GEAK-Klasse als Argument der Portfolioführung Ein Gebäude der Klasse F mit einem 15-jährigen Gaskessel steht in den nächsten 5 Jahren potenziell vor einem teuren Ersatz. Dieses Risiko beeinflusst den Anlagewert und gehört in jede Portfolioprüfung — vor der Transaktion, nicht danach.

Was Fachleute fragen

Ist die GEAK-Klasse dasselbe wie die französische DPE-Etikette?

Nein. Der DPE gibt eine einzige Note A–G, die Energiebedarf und CO₂-Emissionen zusammenfasst und nach der Methode 3CL-2021 berechnet wird. Der GEAK gibt zwei getrennte Etiketten (Hülle / Gesamteffizienz), berechnet nach SIA 380/1:2016. Die Unterscheidung Hülle / Anlagen erlaubt eine feinere Lesart der Sanierungsprioritäten. Die beiden Instrumente sind nicht direkt ineinander überführbar.

Mein Gebäude hat einen GEAK von C bei der Hülle und E bei der Gesamteffizienz — wie ist diese Differenz zu lesen?

Ein C/E zeigt eine relativ ordentliche Hülle — erstellt oder teilsaniert — aber wenig effiziente oder fossile Anlagen. Typisch ist ein Gebäude aus den Jahren 1990–2000 mit teilweiser Aussendämmung und veraltetem Gaskessel. Die Priorität ist klar: das Heizsystem verbessern (Wärmepumpe, Fernwärme, Solar). Dieser eine Schritt kann die Effizienz von E auf B oder C heben, ohne die Hülle anzurühren — und genau das ist das Szenario HPE Sanierung (C/B) nach der Genfer REn.

Darf man einen Gaskessel noch durch einen anderen Gaskessel ersetzen?

In den meisten Schweizer Kantonen, die die MuKEn 2014 anwenden, nein — ausser das Gebäude erreicht bei der Gesamtenergieeffizienz die GEAK-Klasse D oder besser. In Genf ist jeder Ersatz ab 5 kW thermisch energierechtlich bewilligungspflichtig durch das OCEN, und die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die gesuchstellende Person nachweistLEn Art. 21 Abs. 3: Die Bewilligung für eine fossile Anlage « wird nur erteilt, wenn die gesuchstellende Person den Nachweis erbringt », dass weder erneuerbare Energie noch Abwärme den Bedarf vernünftigerweise decken kann.République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn)abgerufen am 2026-08-24, dass weder erneuerbare Energie noch Abwärme den Bedarf vernünftigerweise decken kann (REn Art. 13N; LEn Art. 21 Abs. 3). Empfehlen Sie stets, vor jeder Verpflichtung das OCEN oder ein Energiebüro beizuziehen, unabhängig von der ausgewiesenen GEAK-Klasse.

Mein gemessener IDC ist deutlich besser als der GEAK vorhersagt — bleibt der Ausweis nützlich?

Ja, aus drei Gründen, die vom Verhalten der Bewohner unabhängig sind. Erstens bestimmt der GEAK den Zugang zu Fördergeldern und die Anerkennung als HPE/THPE — die Verwaltung stützt sich nicht auf den gemessenen IDC. Zweitens bewertet er den Substanzwert der Hülle, unabhängig von den heutigen Bewohnern. Drittens entscheidet er, ob die Vorgaben zum Kesselersatz greifen — der gemessene IDC ist dafür nicht das massgebende Kriterium.

Genügt der GEAK Plus für den Zugang zu den Beiträgen des Gebäudeprogramms?

Er ist erforderlich, allein aber nicht ausreichend. Das Gebäudeprogramm verlangt einen GEAK Plus vor und nach den Arbeiten, um den Klassengewinn zu belegen. Der entsprechende Genfer Beitrag (Massnahme M-10) reicht von CHF 60.– bis CHF 390.– pro m² EBF je nach Nutzung und Anzahl gewonnener KlassenFördersätze 2026, Blatt M-10: Einfamilienhaus 150/230/390 CHF/m² EBF, Mehrfamilienhaus 90/140/210, andere Nutzung 60/90/150, für +2, +3, +4 und mehr Klassen.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24 und wird nach Kontrolle des Ergebnisses ausbezahlt. Massgebend ist die Etikette, die sich am wenigsten verbessert.Fördersätze 2026, Blatt M-10: « Die Energieetikette mit der geringsten Verbesserung bestimmt den ausgerichteten Betrag (Etikette Gebäudehülle und Etikette Gesamtenergieeffizienz) ».République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24 Das Verfahren — Voranmeldung, Validierung, Ausführung, Kontrolle — ist einzuleiten vor Baubeginn. Für Gebäude, die HPE-Réno (GEAK Plus C/B) oder THPE-Réno (B/A) erreichen, gelten die Massnahmen M-11 bis M-13, die mit der M-10 nicht kumulierbar sindFördersätze 2026: M-11 HPE und THPE-Sanierung Variante MuKEn, M-12 Variante Minergie, M-13 Variante GEAK (HPE-Réno C/B, THPE-Réno B/A). M-10 « nicht kumulierbar mit M-01 bis M-09, M-11 bis M-13 ».République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24.

Quellen und Referenzen (23)

Jede Zahl und jede Aussage in diesem Dossier ist belegt. Fahren Sie über eine Fussnote oder tippen Sie sie an, um die Quelle anzuzeigen.

  1. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    Die Genfer REn verankert sämtliche Gleichwertigkeiten in « der Norm SIA 380/1 Ausgabe 2016 für den Heizwärmebedarf » (Art. 12B Abs. 2 Bst. a, Art. 12C Abs. 2 Bst. a).
  2. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13N Abs. 4: Das rechtlich massgebende Kriterium ist die Gesamtenergieeffizienz der GEAK-Klasse D oder ein eingebundener Anteil von 30 % Erneuerbaren. Die CO₂-Emissionen belegen das Dossier, sie begründen den Entscheid nicht.
  3. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem GEAK-Reglement der EnDK, das in diesem Durchgang nicht konsultiert wurde.
  4. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 14 Abs. 1, 3 und 4: Schwelle von 125 kWh/m².a (450 MJ) im Mittel der letzten 3 Jahre; Audit und Massnahmen « innert 12 Monaten ab Eröffnung der Verfügung » umzusetzen.
  5. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, Blatt MI-07: CHF 750.– für ein Einfamilienhaus oder bis 500 m² EBF, CHF 1'500.– darüber. Der GEAK Plus muss mindestens 3 Varianten enthalten, davon eine, die den HPE-Standard erreicht.
  6. Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft
    Quelle noch zu belegen — Angabe ungeprüft. Der Erlass, der die Methode 3CL-DPE 2021 festlegt, wurde in diesem Durchgang nicht geöffnet.
  7. République et canton de Genève — OCEN — Que faire selon le résultat IDC de votre immeuble (2025-06-20 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch, Rechtsgrundlagen der IDC-Seite: LEn Art. 6 Abs. 8 und 15C, REn Art. 14 und 14A. Art. 14 legt die Schwelle, die Stufen der erheblichen Überschreitung sowie die Fristen für Audit und Arbeiten fest.
  8. République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn) (abgerufen am 2026-08-24)
    LEn Art. 15 Abs. 1: Neubauten und Erweiterungen « erfüllen Standards hoher Energieeffizienz ».
  9. République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn) (abgerufen am 2026-08-24)
    LEn Art. 16 Abs. 1: Bauten der Gemeinwesen « so zu konzipieren und zu unterhalten, dass sie einem Standard sehr hoher Energieeffizienz genügen ». Abs. 2: « Die Sanierung […] erfüllt den Standard hoher Energieeffizienz ».
  10. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12B Abs. 1: Neubauten « mit dem Label Minergie(r) oder einem gleichwertigen Label ». Abs. 2 Bst. b: « Erreichen der Energieklasse B/B nach dem […] GEAK Plus ».
  11. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12B Abs. 4: sanierte Gebäude « mit dem Label Minergie(r)Sanierung ». Abs. 5 Bst. b: « Erreichen der Energieklasse C/B nach dem GEAK Plus ».
  12. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12C Abs. 1: Neubauten « mit dem Label Minergie(r)A, Minergie(r)P-Eco oder einem gleichwertigen Label ». Abs. 2 Bst. b: Klasse A/A im GEAK Plus.
  13. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12C Abs. 3: sanierte Gebäude « mit dem Label Minergie(r)A, Minergie(r)P oder einem gleichwertigen Label ». Abs. 4 Bst. b: Klasse B/A im GEAK Plus.
  14. République et canton de Genève — rsGE L 5 05 — Loi sur les constructions et les installations diverses (LCI), art. 59 (abgerufen am 2026-08-24)
    LCI Art. 59 Abs. 1: Flächenverhältnis von 25 % in der Zone 5, erhöht auf 27,5 % für ein HPE-Gebäude und auf 30 % für ein THPE-Gebäude, auch bei sanierten oder erweiterten Bauten.
  15. MLL Legal (commentaire juridique) — Nouveau règlement genevois sur l'énergie : principales modifications (2022-06-22 · abgerufen am 2026-08-24)
    Juristischer Kommentar MLL Legal: Die am 13. April 2022 beschlossene REn-Änderung « gilt nur für Bau- und Energiebewilligungsgesuche, die ab dem 1. September 2022 eingereicht werden » (Art. 30 REn).
  16. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13N Abs. 4 Bst. a: Brennwertanlage, « die ein Gebäude mit einer Gesamtenergieeffizienz der Klasse D nach dem kantonalen Gebäudeenergieausweis im Niedertemperaturbetrieb versorgt ».
  17. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13N Abs. 4 Bst. b: Brennwertanlage im Niedertemperaturbetrieb in einem Gebäude, das mindestens der SIA 380/1 Ausgabe 1988 entspricht, « und die eine erneuerbare Energieproduktion einbindet, die 30% des gesamten Wärmebedarfs deckt ».
  18. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13N Abs. 1: Erstellung, Ersatz oder Umbau einer fossilen Anlage « ist energierechtlich bewilligungspflichtig nach Artikel 13D ab einer gesamten Nennwärmeleistung von 5 kW ».
  19. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13M Abs. 3: « Der Wechsel des Brenners oder eines anderen Nebenbauteils einer Wärmeerzeugungsanlage, die 20 Jahre oder älter ist, kommt einem Umbau einer Anlage im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzes gleich ».
  20. République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn) (abgerufen am 2026-08-24)
    LEn Art. 21 Abs. 3: Die Bewilligung für eine fossile Anlage « wird nur erteilt, wenn die gesuchstellende Person den Nachweis erbringt », dass weder erneuerbare Energie noch Abwärme den Bedarf vernünftigerweise decken kann.
  21. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, Blatt M-10: Einfamilienhaus 150/230/390 CHF/m² EBF, Mehrfamilienhaus 90/140/210, andere Nutzung 60/90/150, für +2, +3, +4 und mehr Klassen.
  22. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, Blatt M-10: « Die Energieetikette mit der geringsten Verbesserung bestimmt den ausgerichteten Betrag (Etikette Gebäudehülle und Etikette Gesamtenergieeffizienz) ».
  23. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026: M-11 HPE und THPE-Sanierung Variante MuKEn, M-12 Variante Minergie, M-13 Variante GEAK (HPE-Réno C/B, THPE-Réno B/A). M-10 « nicht kumulierbar mit M-01 bis M-09, M-11 bis M-13 ».

Vom GEAK zum Sanierungsplan

Ein GEAK Plus stellt die Diagnose — der Sanierungsplan zeigt den Weg. Beratung und Abwägung zwischen den Standards HPE und THPE: Reihenfolge der Arbeiten, technische Kohärenz der Hülle, Zugangsbedingungen zu den Fördergeldern. Genf, Westschweiz, grenznahes Frankreich.

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