Veröffentlicht am 15. Juni 2026 12 Min. Lesezeit GEnergie · OCEN · SIG-éco21 GEAK · HPE · THPE Fördersätze ab 1. Februar 2026

Fördergelder für die energetische Sanierung in Genf

In Genf zahlen zwei Geldgeber die Fördergelder für die energetische Sanierung: der Kanton über das Energieamt OCEN und SIG-éco21. Das Gebäudeprogramm des Bundes kofinanziert die kantonalen Beiträge und stellt die Plattform bereit, über die sie eingereicht werden — eine dritte Anlaufstelle ist es nicht. Dieses Dossier steckt den Rahmen ab: wer was zahlt, über welchen Weg, und welche Fristen einzuhalten sind, um seine Ansprüche nicht zu verlieren. Für die Beträge gilt: konsultieren Sie die offiziellen GEnergie-Fördersätze bevor Sie ein Gesuch einreichen.

In diesem Dossier

Zwei Geldgeber, eine Plattform

In Genf sind die Fördergelder für die energetische Sanierung unter der gemeinsamen Marke GEnergie. Zwei Geldgeber zahlen: das kantonale Energieamt OCEN für die kantonalen Beiträge und SIG-éco21 (Industrielle Werke Genf). Das Gebäudeprogramm des Bundes ist dagegen keine dritte Anlaufstelle, bei der man zusätzlich ein Gesuch stellt: Es kofinanziert die kantonalen Beiträge und stellt die nationale Plattform bereit, über die diese eingereicht werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer lautet die nützliche Frage deshalb nicht, wie viele Stellen es gibt, sondern über welchen Weg jede Massnahme läuft: die Massnahmen M-01 bis M-18 und IP werden über die Plattform des Gebäudeprogramms eingereicht, die Massnahmen MI-01 bis MI-16 über SInergieFördersätze 2026, « Einreichung der Gesuche »: M-01 bis M-18 und IP-Massnahmen über die Plattform des Gebäudeprogramms; MI-01 bis MI-16 über SInergie; SIG-éco21 nach eigenen Bedingungen.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24, die SIG-éco21-Beiträge nach eigenen Bedingungen.

80 M CHF
GEnergie-Gesamtbudget 2026 (+10 Mio. gegenüber 2025)Mitteilung OCEN/DEE vom 2. Februar 2026: « eine Enveloppe von 80 Millionen Franken, 10 Millionen mehr als 2025, steht den Genfer Liegenschaftseigentümern zur Verfügung ».République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24 — Mitteilung ge.ch, Februar 2026
500 M CHF
ausserordentlicher Mehrjahreskredit, im März 2024 vom Genfer Grossen Rat bewilligtDieselbe Mitteilung: « ein ausserordentlicher Kredit von 500 Millionen Franken, im März 2024 vom Grossen Rat bewilligt, im Rahmen einer historischen Vereinbarung zur Sanierung des Genfer Gebäudeparks ».République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24 (ge.ch)
14 Tage
Mindestfrist vor Baubeginnge.ch, Rubrik « Wann »: « Ihr Beitragsgesuch muss vom OCEN mindestens 14 Tage vor Baubeginn der beitragsrelevanten Arbeiten entgegengenommen worden sein ».République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24 — das Gesuch muss vorher eingereicht sein
24 Monate
Ausführungsfrist nach der Verfügung, Verlängerung um 6 Monate möglichge.ch: 24 Monate « ab Rechtskraft der Beitragsverfügung ». Begründetes Verlängerungsgesuch spätestens 30 Tage vor Ablauf; das OCEN « kann » 6 Monate gewähren. Fristüberschreitung = Beitrag verloren.République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24
Fördersätze in Kraft seit dem 1. Februar 2026 Die GEnergie-Fördersätze wurden per 1. Februar 2026 aktualisiert. Der Kanton nennt nur zwei Änderungen: die Streichung der Bauherrenberatung Energie (AMOén) nach Ablauf ihrer auf drei Jahre befristeten LaufzeitMitteilung vom 2. Februar 2026, « Fördersätze 2026: was ändert »: Streichung der AMOén « nach Ablauf ihrer auf drei Jahre befristeten Laufzeit » und « punktuelle Anpassungen einzelner technischer Parameter ».République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24 sowie punktuelle Anpassungen technischer Parameter. Der Bonus M-15 für etappierte Sanierungen bestand bereits zuvor. Prüfen Sie stets die geltende Fassung auf ge.ch — die Beträge werden hier bewusst nicht wiedergegeben, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Wer zahlt, wer kofinanziert, wo eingereicht wird

Akteur Rolle Was abgedeckt wird Wo das Gesuch eingereicht wird
OCEN
Kanton Genf
Zahlt den Beitrag Gebäudehülle (Dämmung Fassade, Dach, Fensterersatz), Heizung und Warmwasser, Ausstieg aus den fossilen Energien, Solaranlagen. Gesamtverbesserung (Massnahme M-10): Fördersätze 2026 von CHF 60.– bis CHF 390.– pro m² EBF je nach NutzungFördersätze 2026, Blatt M-10: Einfamilienhaus 150/230/390 CHF/m² EBF, Mehrfamilienhaus 90/140/210, andere Nutzung 60/90/150, für +2, +3, +4 und mehr Klassen.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24 und Anzahl gewonnener GEAK-Klassen. Plattform des Gebäudeprogramms für die Massnahmen M-01 bis M-18 und IP; SInergie für die Massnahmen MI-01 bis MI-16. Wohn- und Nichtwohnbauten auf Genfer Kantonsgebiet, Gesuch zwingend vor Baubeginn.
SIG-éco21
Industrielle Werke Genf
Zahlt den Beitrag Stromsparmassnahmen, Energieeffizienz, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Wärmepumpen Eigener Schalter von SIG-éco21, nach eigenen Bedingungen. SIG-Kunde am Genfer Netz; kumulierbar mit den OCEN-Beiträgen unter Bedingungen.
Gebäudeprogramm
Bund + Kantone
Kofinanziert und betreibt die Plattform Keine direkte Auszahlung an Genfer Eigentümerinnen und Eigentümer: Das Gebäudeprogramm stockt die Finanzierung der kantonalen Beiträge auf, insbesondere die Massnahmen für die Gebäudehülle und die Gesamtverbesserung. Kein separates Gesuch. Seine nationale Plattform nimmt die Gesuche M-01 bis M-18 und IP des OCEN entgegen: ein einziges Dossier, eine einzige Verfügung.
Solarpflicht bei einer Dachsanierung Das Genfer Energiegesetz verlangt, die geeigneten Flächen jedes Neubaus, jeder umfassenden Sanierung und jeder DachsanierungLEn Art. 14A Abs. 1: « Die geeigneten Flächen jedes Neubaus, jeder umfassenden Sanierung oder jeder Dachsanierung sind mit einer Solaranlage auszurüsten ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn)abgerufen am 2026-08-24 mit einer Solaranlage auszurüsten (Art. 14A Abs. 1). Eine Flächenschwelle gibt es nicht: Die Verordnung definiert die « geeigneten Flächen », indem sie vom Dach die Aufbauten samt Sicherheitsstreifen, die Unterhaltszugänge, die dauerhaft verschatteten Flächen und jene abzieht, deren Tragfähigkeit oder Abdichtung eine Montage nicht zulässt (REn Art. 12N). Klären Sie dies mit dem OCEN oder einer Architektin ab, bevor Sie die Dacharbeiten ausschreiben.
Eine energetische Sanierung in Genf entscheidet sich nicht an einem einzigen Fördertopf. Was die öffentliche Unterstützung maximiert, ist das richtige Zusammenspiel der Massnahmen untereinander und der beiden Stellen, die auszahlen — und ein Gesuch, das vor dem ersten Hammerschlag eingereicht ist.

GEAK, HPE und THPE: die Niveaus, die Ansprüche eröffnen

Die wichtigsten Genfer Fördergelder setzen das Erreichen zertifizierter Leistungsniveaus voraus. Zwei Referenzsysteme bestehen nebeneinander: der CECB (Gebäudeenergieausweis der Kantone, französisch CECB), der schweizerische Referenzstandard, und die Labels HPE/THPE (hohe bzw. sehr hohe Energieeffizienz) nach dem Genfer Energiegesetz (LEn, L 2 30).

GEAK und GEAK Plus: worin liegt der Unterschied? Der einfache GEAK bewertet die Gebäudehülle auf einer Skala von A bis G. Der GEAK Plus ergänzt eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz (Anlagen inbegriffen), die für einzelne höhere Beiträge verlangt wird. Bei Sanierungen ist eine Hüllenklasse C oder B in der Regel die Mindestschwelle für die HPE-Beiträge, B oder A für THPE.
Label Rechtsgrundlage Minergie-Entsprechung GEAK-Plus-Klasse (Hülle / Gesamteffizienz) Hauptwärmeversorgung Bonus beim Flächenverhältnis (LCI Art. 59)
HPE
Hohe Energieeffizienz
REn Art. 12B Abs. 4 und 5
REn GE L 2 30.01
Minergie Sanierung C / B Nicht fossil und lokal — oder Fernwärmenetz mit einem nicht fossilen und lokalen Anteil von mindestens 50 %REn Art. 12B Abs. 5: Hauptversorgung « aus nicht fossilen und lokalen Energien oder aus einem Fernwärmenetz, dessen Anteil an nicht fossilen und lokalen Energien mindestens 50% beträgt ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 +2,5 %
THPE
Sehr hohe Energieeffizienz
REn Art. 12C Abs. 3 und 4
REn GE L 2 30.01
Minergie-A oder Minergie-P B / A Nicht fossil und lokal — oder Fernwärmenetz mit einem nicht fossilen und lokalen Anteil von mindestens 80 %REn Art. 12C Abs. 4: gleiche Konstruktion wie Art. 12B, mit einem Fernwärmenetz, dessen nicht fossiler und lokaler Anteil mindestens 80 % beträgt.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 +5,0 %

Quellen: LEn GE L 2 30, REn GE L 2 30.01 (Art. 12B/12C)REn Art. 12B Abs. 4 und 5 Bst. b: Minergie Sanierung oder Klasse C/B im GEAK Plus. Art. 12C Abs. 3 und 4 Bst. b: Minergie-A oder Minergie-P, oder Klasse B/A.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24, LCI Art. 59. Der Bonus beim Flächenverhältnis gilt für baubewilligungspflichtige VorhabenLCI Art. 59 Abs. 1: Flächenverhältnis von 25 % in der Zone 5, erhöht auf 27,5 % für ein HPE-Gebäude und auf 30 % für ein THPE-Gebäude, auch bei sanierten oder erweiterten Bauten.République et canton de Genève — rsGE L 5 05 — Loi sur les constructions et les installations diverses (LCI), art. 59abgerufen am 2026-08-24 nach LCI — die Anwendbarkeit mit Ihrer Architektin klären.

Der Wärmeverbrauchsindex IDC als Auslöser von Pflichten — nicht von Beiträgen

Der IDC (Wärmeverbrauchsindex) ist vom Fördersystem getrennt. Er ist ein aufsichtsrechtliches Instrument: Überschreitet ein Gebäude bestimmte Schwellen, treffen die Eigentümerschaft Audit- und danach Sanierungspflichten. Er löst keine Beiträge aus, macht eine Strategie aber dringlich — und in dieser Strategie spielen die Fördergelder eine Schlüsselrolle.

> 125 kWh
m²·a (450 MJ/m²·a) im Dreijahresmittel: Das Departement ordnet ein EnergieauditREn Art. 14 Abs. 1, 3 und 4: Schwelle bei 125 kWh/m².a (450 MJ), Mittel der letzten 3 Jahre; Audit und Massnahmen « innert 12 Monaten ab Eröffnung der Verfügung » umzusetzen.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 und Verbesserungsmassnahmen innert 12 Monaten an
> 222 kWh
m²·a (800 MJ/m²·a): erhebliche Überschreitung — energetische Bauarbeiten innert 36 MonatenREn Art. 14 Abs. 2 und 9: erhebliche Überschreitung ab 222 kWh/m².a (800 MJ/m².a) bis zum 31. Dezember 2026; Arbeiten « innert 36 Monaten ab Eröffnung der Verfügung ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24 (Schwelle gültig bis 31.12.2026)
> 180 kWh
m²·a (650 MJ/m²·a): Schwelle der erheblichen Überschreitung vom 1.1.2027 bis 31.12.2030ge.ch, offizieller Absenkpfad: « 180 kWh/m2.an (650 MJ/m2.an) ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 ».République et canton de Genève — OCEN — Que faire selon le résultat IDC de votre immeuble2025-06-20 · abgerufen am 2026-08-24
> 153 kWh
m²·a (550 MJ/m²·a): Schwelle der erheblichen Überschreitung ab 1.1.2031ge.ch, offizieller Absenkpfad: « 153 kWh/m2.an (550 MJ/m2.an) ab dem 1. Januar 2031 ». Wortgleich in Art. 14 Abs. 2 REn.République et canton de Genève — OCEN — Que faire selon le résultat IDC de votre immeuble2025-06-20 · abgerufen am 2026-08-24 — der Absenkpfad steht in der Verordnung
Ausstieg aus den fossilen Energien: die Genfer Regelung gilt seit dem 1. September 2022Juristischer Kommentar MLL Legal: Die am 13. April 2022 beschlossene REn-Änderung « gilt nur für Bau- und Energiebewilligungsgesuche, die ab dem 1. September 2022 eingereicht werden » (Art. 30 REn).MLL Legal (commentaire juridique) — Nouveau règlement genevois sur l'énergie : principales modifications2022-06-22 · abgerufen am 2026-08-24 In Genf muss jede Erstellung, jeder Ersatz und jeder Umbau einer Wärmeerzeugungsanlage « vorrangig und soweit möglich » mit erneuerbaren Energien oder Abwärme versorgt werden (REn Art. 13M Abs. 1). Eine fossile Anlage bleibt möglich, ist aber ab 5 kW energierechtlich bewilligungspflichtigREn Art. 13N Abs. 1: energierechtliche Bewilligung « ab einer gesamten Nennwärmeleistung von 5 kW ». LEn Art. 21 Abs. 3: Bewilligung nur, wenn nachgewiesen ist, dass keine erneuerbare Lösung vernünftigerweise verfügbar ist.République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24, und die Eigentümerschaft muss nachweisen, dass keine erneuerbare Lösung vernünftigerweise verfügbar ist (REn Art. 13N; LEn Art. 21 Abs. 3). Ein Brennwertkessel ist nur zulässig, wenn das Gebäude die GEAK-Klasse D bei derGesamtenergieeffizienz erreicht — nicht bei der Hülle — oder wenn es 30 % Erneuerbare einbindetREn Art. 13N Abs. 4 Bst. a: Brennwertkessel, « der ein Gebäude mit einer Gesamtenergieeffizienz der GEAK-Klasse D im Niedertemperaturbetrieb versorgt ».République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn)abgerufen am 2026-08-24. Für den Ersatz bestehen eigene Fördergelder. Ersetzen Sie keinen Heizkessel, ohne zuvor die Alternativen und die verfügbaren Beiträge geprüft zu haben.

Wie sich die Fördergelder kombinieren lassen

Die GEnergie-Beiträge sind grundsätzlich untereinander kumulierbar — eine Stärke des Genfer Systems gegenüber anderen Kantonen. Automatisch ist das aber nicht: Es hängt von der Art der Arbeiten, vom erreichten Leistungsniveau und von der Reihenfolge ab, in der die Gesuche aufgebaut werden.

Grundsatz: ein Projekt, mehrere Geldgeber Bei einer Fassadensanierung, die das HPE-Label erreicht, lassen sich ein OCEN-Beitrag (Hülle) und ein SIG-éco21-Zuschuss (wenn elektrische Massnahmen enthalten sind) kumulieren. Bringt die Sanierung mindestens 2 GEAK-Klassen Gewinn, kommt der Bonus für die Gesamtverbesserung M-10 ins Spiel, den ebenfalls das OCEN auszahlt — sein Verhältnis zu den Einzelmassnahmen wird vor der Einreichung geklärt. Ein solches Gesuch aus mehreren Quellen verlangt Koordination im Vorfeld — einer der Punkte, bei denen NRG positive beratend tätig ist.

Fördergelder oder Nebenkostensenkung: in Genf muss man wählen

Eine gut geführte energetische Sanierung erzeugt eine voraussehbare Senkung der Nebenkosten (BPC), die die Vermieterschaft als Mietzinszuschlag nach Art. 6 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 6 LDTR geltend machen kann. Die GEnergie-Fördersätze sind jedoch eindeutig: die Gewährung eines Beitrags schliesst endgültig die Anwendung dieses Zuschlags aus. Die beiden Wege kumulieren sich nichtFördersätze 2026, allgemeine Bedingungen: « Die Gewährung eines Beitrags schliesst die Anwendung des Mietzinszuschlags, der mit der voraussehbaren Senkung der Energienebenkosten begründet wird (BPC), endgültig aus […] Art. 6 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 6 LDTR ».République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24 — man wählt zwischen ihnen, mit den Zahlen auf dem Tisch, vor Einreichung des Gesuchs. Geförderte Vermieter verpflichten sich zudem, die dank der Beiträge erzielte Kostensenkung in den Mietzinsen weiterzugebenFördersätze 2026, allgemeine Bedingungen: « Die Vermieter verpflichten sich, die dank der Beiträge erzielte Senkung der Liegenschaftskosten in den Mietzinsen weiterzugeben ».République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24.

Art der Massnahme OCEN (Kanton) SIG-éco21 Bedingung für die Kumulierung
Fassaden-/Dachdämmung
M-10 bei Gewinn ≥ 2 GEAK-Klassen
Kumulierbar, ein einziges Gesuch
Fensterersatz
M-10 bei Gewinn ≥ 2 GEAK-Klassen
Achtung: Fenster vor der Aussendämmung = Leistungsverlust
Wärmepumpe / Erdwärmesonde Maximale Kumulierung möglich — Doppelzählung prüfen
Solarthermie / Photovoltaik PV-Gesuch vom Hüllensanierungsgesuch trennen
Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung Fallweise Gefördert, wenn mit der Hüllensanierung verbunden
Bonus M-15 (etappierte Sanierung) Über mehrere Jahre erreichbar; ab Etappe 1 planen

Das Gebäudeprogramm hat in dieser Tabelle keine eigene Spalte: Es zahlt Genfer Eigentümerinnen und Eigentümern nichts direkt aus, es kofinanziert die Beiträge der Spalte OCEN und eröffnet kein separates Gesuch. Die Tabelle ist als Anhaltspunkt zu verstehen. Die Kumulationsbedingungen können sich mit den Aktualisierungen der Fördersätze ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung immer die geltende Fassung auf ge.ch.

Bonus M-15: Gesamteffizienz bei etappierter Sanierung Der Bonus M-15 (« Bonus für die Gesamtenergieeffizienz »), im geltenden GEnergie-Massnahmenkatalog bestätigt (ge-energie.ch), belohnt etappierte Sanierungen, die durch die Summe von Einzelmassnahmen (M-01 bis M-09) gemeinsam ein HPE- oder THPE-Niveau erreichen. Er ist besonders für Eigentümer interessant, die mangels sofortigem Budget über mehrere Jahre sanieren. Drei Bedingungen sind zu beachten: Das Gesuch M-15 wird gleichzeitig mit einem neuen Beitragsgesuch eingereichtBlatt M-15: « Das Gesuch M-15 muss gleichzeitig mit einem neuen Beitragsgesuch eingereicht werden […] Die Massnahme M-15 kann nicht separat gewährt werden »; Gebäude nach Abschluss vom OCEN als HPE-Réno oder THPE-Réno zertifiziert.GEnergie — État de Genève / SIG-éco21 — Bonus pour l'efficacité énergétique globale — fiche M-15abgerufen am 2026-08-24 und kann nie allein gewährt werden; die letzte ausgeführte Einzelmassnahme muss das angestrebte Niveau erreichen lassen, und das Gebäude muss nach Abschluss der Arbeiten vom OCEN als HPE-Réno oder THPE-Réno zertifiziert sein; nur Gebäude, deren Baubewilligung spätestens am 1. Januar 2000 in Rechtskraft erwachsen istBlatt M-15: « Das Gesuch kann sich nur auf Gebäude beziehen, deren Baubewilligung spätestens am 1. Januar 2000 in Rechtskraft erwachsen ist »; nicht kumulierbar mit M-10 bis M-13, IP-14, M-16 und M-17.GEnergie — État de Genève / SIG-éco21 — Bonus pour l'efficacité énergétique globale — fiche M-15abgerufen am 2026-08-24, sind förderberechtigt. Der Bonus ist mit den bereits ausgeführten Massnahmen M-01 bis M-09 kumulierbar, nicht aber mit M-10 bis M-13, IP-14, M-16 und M-17.

Der Zeitplan des Gesuchs: vor den Arbeiten, ausnahmslos

Die wichtigste Regel des GEnergie-Systems ist zugleich die am häufigsten übersehene: das Beitragsgesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Andernfalls sind die Beiträge verloren, ohne Rechtsmittel. Das ist keine Formalität, sondern eine materielle Voraussetzung.

Kein Beitrag ohne vorgängiges Gesuch. Ein einziger Bautag vor Einreichung des Dossiers, und die Ansprüche erlöschen. Eine nachträgliche Ausnahme gibt es nicht.
Vor jedem Entscheid
Diagnose und Strategie
Lesen des Gebäudes (IDC, Hülle, Anlagen). Festlegung des angestrebten Leistungsniveaus (GEAK, HPE, THPE). Ermittlung aller anwendbaren Beiträge und Aufbau der Kumulierungslogik. Hier entscheidet sich das Wesentliche: Eine falsche Strategie in Phase 1 rächt sich in allen folgenden Phasen.
Mindestens 14 Tage vor Baubeginn
Einreichung des Beitragsgesuchs
Das Gesuch muss mindestens 14 Kalendertage vor dem tatsächlichen Baubeginn eingereicht werden (Quelle: ge.ch, GEnergie). Das Dossier umfasst: Beschrieb der Arbeiten, unterzeichnete Offerten, bei Bedarf Pläne, Angaben zur gesuchstellenden Person und zum Gebäude (EGID-Nummer). Die Ausführungsfrist von 24 Monaten läuft erst ab Rechtskraft der BeitragsverfügungFördersätze 2026, Ziff. 4 und 6: Gesuch « mindestens 14 Tage vor Baubeginn » entgegenzunehmen; Arbeiten « innert 24 Monaten ab Rechtskraft der Beitragsverfügung » auszuführen.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24.
Während der Arbeiten
Ausführung gemäss bewilligtem Dossier
Die Arbeiten müssen dem Bewilligten entsprechen. Jede wesentliche Änderung ist dem OCEN vor der Ausführung zu melden. Baustellenkontrollen können durch die Verwaltung oder zugelassene Beauftragte erfolgen.
Innert 24 Monaten (+ 6 Monate auf Gesuch)
Ausführung und Schlussabrechnung
Die Arbeiten müssen innert 24 Monaten nach der Verfügung abgeschlossen sein. Eine Verlängerung um 6 Monate ist auf begründetes Gesuch möglich. Die Schlussabrechnung — mit quittierten Rechnungen und Ausführungsbestätigung — löst die Auszahlung des Beitrags aus.
Nach der Abnahme
Leistungsnachweis (bei HPE-/THPE-Label)
Für Beiträge, die an ein HPE- oder THPE-Label geknüpft sind, ist nach den Arbeiten ein Leistungsnachweis durch eine GEAK-zertifizierte Fachperson erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt den Anspruch auf die höhere Beitragsstufe.
Achtung: die Ausschreibung ist nicht der Baubeginn Der Versand einer Ausschreibung oder die Unterzeichnung eines Unternehmervertrags gilt nicht als Baubeginn. Der Kanton definiert genau, was darunter fällt: bei Sanierungen die Arbeiten an der Gebäudehülle und die für den Ersatz der zu sanierenden Bauteile nötigen Abbrucharbeiten; bei Neubauten das Verlegen der Wärmedämmung und der Bau der Bodenplattege.ch: bei Sanierungen « die Arbeiten an der Gebäudehülle » und « die für den Ersatz der zu sanierenden Bauteile nötigen Abbrucharbeiten »; bei Neubauten das Verlegen der Dämmung und die Bodenplatte.République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24. Reichen Sie das Dossier vorher ein und lassen Sie die 14 Tage verstreichen.

Was Fördergelder kostet — oder Leistung

Die teuersten Fehler bei Fördergeldern sind keine Rechenfehler, sondern Fehler in Reihenfolge und Methode. Nachfolgend die Situationen, die uns bei zu spät eingereichten Dossiers regelmässig begegnen.

Fataler Fehler
Arbeiten vor dem Gesuch begonnen
Der Beitrag ist ohne Rechtsmittel verloren.Fördersätze 2026, Ziff. 4: Das Gesuch muss « vor Baubeginn der beitragsrelevanten Arbeiten […] mindestens jedoch 14 Tage vorher » beim OCEN eingehen. Ein Anspruch auf den Beitrag besteht zudem nicht.République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 20262026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24 Auch wenn der Maurer nur « den Mauerfuss vorbereitet » hat. Absolute Regel: keine physischen Arbeiten vor der schriftlichen Grundsatzzusage.
Fataler Fehler
Fenster vor der Fassadendämmung ersetzt
Fenster, die vor der Aussendämmung im Mauerwerk sitzen, stehen in der gedämmten Wand falsch, erzeugen Wärmebrücken und erzwingen einen zweiten Ersatz. Das ist ein technischer UND ein finanzieller Fehler.
Vermeidbarer Fehler
Unvollständiges oder nicht konformes Dossier
Ein zur Ergänzung zurückgewiesenes Dossier verschiebt das Datum der Verfügung und kann die Baustelle verzögern. Vor dem Versand die Liste der erforderlichen Unterlagen nach Art der Arbeiten prüfen.
Vermeidbarer Fehler
AMOén ungeprüft ins Budget aufgenommen
Die Streichung der AMOén aus den Fördersätzen 2026 ist manchen Bauherrenberatern und Eigentümern entgangen. Die Begleitung bleibt nützlich, wird aber seit Februar 2026 nicht mehr über GEnergie gefördert.
Vermeidbarer Fehler
Ungeplante Teilsanierung
Nur das Dach zu dämmen, ohne Gesamtplan, führt oft zu enttäuschender Leistung und verhindert das Erreichen der HPE-/THPE-Niveaus, die höhere Beiträge freischalten. Das Gesamtprojekt entwerfen, auch wenn die Ausführung etappiert erfolgt.
Vorausschauend planen
Nicht optimierte Kumulierung
Viele Projekte lassen Geld liegen, weil sie nur ein oder zwei OCEN-Massnahmen aktivieren, ohne die Boni (M-15, IP-14) oder die SIG-éco21-Beiträge zu prüfen. Der Aufbau ist komplexer, aber deutlich vorteilhafter — sofern man die zahlreichen Kumulierungsausschlüsse der Fördersätze prüft.

MaPrimeRénov': das Wichtigste — und wo man nachprüft

Für Eigentümer von Liegenschaften im grenznahen Frankreich (Haute-Savoie, Ain) heisst die nationale Hilfe MaPrimeRénov'. Der Weg « rénovation d'ampleur » (umfassende Sanierung) ist der einzige, der bei vollständigen Arbeiten nennenswerte Förderhöhen erreicht. Bewusst werden hier weder Sätze noch Obergrenzen wiedergegeben: Das Instrument wurde seit 2024 mehrfach revidiert, und eine auf einer Webseite abgeschriebene Zahl altert schlecht.

Die stabilen Eckpunkte des Wegs der umfassenden Sanierung Die Wohnung muss ein Hauptwohnsitz im französischen Mutterland sein, erstellt vor mindestens 15 Jahreneconomie.gouv.fr: Wohnung im französischen Mutterland, Hauptwohnsitz, « seit mindestens 15 Jahren erstellt »; Gewinn von 2 Klassen, mindestens zwei Dämmmassnahmen, keine überwiegend fossile Heizung.Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' rénovation d'ampleur : tout savoir sur cette aide2026-03-05 · abgerufen am 2026-08-24. Die Arbeiten müssen mindestens zwei DPE-Klassen gewinnen lassen und mindestens zwei Dämmmassnahmen umfassen. Es darf keine überwiegend fossile Heizung eingebaut und keine Öl- oder Kohleheizung beibehalten werden. Die Unternehmen müssen RGE-zertifiziert sein. Die Begleitung durch einen Mon Accompagnateur Rénov' ist seit dem 1. Januar 2024 obligatorisch; seit der Wiedereröffnung des Schalters am 23. Februar 2026 ist ein vorgängiger Termin bei einer Beratungsstelle France Rénov' ebenfalls obligatorischeconomie.gouv.fr, Stand 5. März 2026: Schalter « seit dem 23. Februar 2026 » wieder offen; « ein persönliches Gespräch mit einer Beratungsstelle France Rénov' ist neu vor Einreichung des Gesuchs obligatorisch ».Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' rénovation d'ampleur : tout savoir sur cette aide2026-03-05 · abgerufen am 2026-08-24.
Achtung: die Ausgangsklasse im DPE Zwei amtliche Quellen widersprechen sich.france-renov.gouv.fr: die Hilfe sei « selbstnutzenden wie vermietenden Eigentümern zugänglich, unabhängig von der Energieetikette der Wohnung und vom Einkommen des Haushalts », während economie.gouv.fr E, F oder G verlangt.France Rénov' — service public de la rénovation de l'habitat — MaPrimeRénov' pour une rénovation d'ampleurabgerufen am 2026-08-24 economie.gouv.fr verlangt vor den Arbeiten eine Wohnung der Klasse E, F oder G; france-renov.gouv.fr hält seit Februar 2026 fest, die Hilfe sei unabhängig von der Energieetikette der Wohnung zugänglich. Lassen Sie den Punkt von Ihrer Beratungsstelle klären, bevor Sie ein Audit in Auftrag geben.

Fördersätze, Obergrenzen der anrechenbaren Kosten, Deckelung und Kumulierung mit der ANAH, den Energieeffizienzzertifikaten und den Gebietskörperschaften: Diese Parameter liest man auf france-renov.gouv.fr oder lässt sie vom offiziellen Rechner ermitteln. Der erste Schritt ist ohnehin kostenlos: ein Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle France Rénov'.

Was Eigentümerinnen und Eigentümer fragen

GEnergie und das Gebäudeprogramm: ein Dossier oder zwei?

Ein einziges, entgegen einer verbreiteten Annahmege.ch: Die kantonalen Beitragsgesuche für die Massnahmen M-01 bis M-18, IP-04 bis IP-08 und IP-19 werden « über die Plattform des Gebäudeprogramms » eingereicht — ein einziger Weg, keine zweite Anlaufstelle.République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24. In Genf ist das Gebäudeprogramm des Bundes keine eigene Stelle, bei der man zusätzlich ein Gesuch stellt: Es kofinanziert die kantonalen Beiträge, und seine nationale Plattform dient als Eingang für die Massnahmen M-01 bis M-18 und IP des OCEN. Ein Gesuch, eine Verfügung, ein Abschlussdossier. Was sich tatsächlich kumuliert, sind die Massnahmen untereinander — und die SIG-éco21-Beiträge, die ihren eigenen Weg gehen.

Mein Gebäude steht im Stockwerkeigentum: wie läuft das Gesuch?

Beim Stockwerkeigentum ist das Beitragsgesuch für die gemeinschaftlichen Teile grundsätzlich von der Verwaltung oder gemeinschaftlich von den Stockwerkeigentümern einzureichen. Für die Sonderrechtsteile (einzelne Wohnung) kann jeder Eigentümer ein eigenes Gesuch stellen. Der Entscheid, die gemeinschaftlichen Teile zu sanieren, verlangt in der Regel ein qualifiziertes Mehr in der Eigentümerversammlung — planen Sie diese Frist ein.

Wird die Bauherrenberatung Energie (AMOén) noch gefördert?

Nein — seit dem 1. Februar 2026 ist die AMOén aus den GEnergie-Fördersätzen gestrichenMitteilung vom 2. Februar 2026: « Streichung des Beitrags Bauherrenberatung Energie (AMOén), nach Ablauf ihrer auf drei Jahre befristeten Laufzeit ». Die Fördersätze 2026 enthalten kein AMOén-Blatt mehr.République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24. Die Begleitung durch eine Fachperson bleibt dringend empfohlen, um die Kumulierung zu optimieren und Fristenfehler zu vermeiden, ihre Kosten werden vom kantonalen Programm jedoch nicht mehr übernommen. Sie kann dafür in das Honorar der Projektbeauftragten eingerechnet werden.

Mein Gebäude hat einen hohen IDC, ich habe aber noch kein Schreiben des OCEN erhalten. Soll ich warten?

Nein. Das Schreiben des OCEN bestätigt eine Schwellenüberschreitung — die Pflicht schafft es nicht, das tut das Gesetz. Auf dieses Schreiben zu warten, kostet Vorbereitungszeit und bringt Sie unter Druck, zwischen wenig optimalen Lösungen zu wählen. Das Gebäude ohne Verzug lesen zu lassen, erlaubt eine gewählte statt einer erlittenen Sanierungsstrategie, mit vor den Arbeiten korrekt aufgebauten Beiträgen.

In welcher Reihenfolge saniert man ideal, wenn die Arbeiten über mehrere Jahre verteilt werden müssen?

Die allgemein empfohlene Reihenfolge lautet: zuerst das Dach (schnellster thermischer Gewinn, Solarpflicht mitdenken), dann Fassaden und Aussenwände mit Aussendämmung, danach die Fenster — unter Berücksichtigung ihrer endgültigen Lage in der gedämmten Wand, die vor dem Einbau festzulegen ist. Heizung und Komfortlüftung folgen nach oder gleichzeitig mit der Hülle. Die goldene Regel: das Gesamtprojekt von Anfang an entwerfen, auch wenn sich die Baustelle über 5 oder 10 Jahre erstreckt. Nur so lässt sich der Bonus M-15 aktivieren und lassen sich teure Fehler zwischen den Etappen vermeiden.

Quellen und Referenzen (31)

Jede Zahl und jede Aussage in diesem Dossier ist belegt. Fahren Sie über eine Fussnote oder tippen Sie sie an, um die Quelle anzuzeigen.

  1. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, « Einreichung der Gesuche »: M-01 bis M-18 und IP-Massnahmen über die Plattform des Gebäudeprogramms; MI-01 bis MI-16 über SInergie; SIG-éco21 nach eigenen Bedingungen.
  2. République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24)
    Mitteilung OCEN/DEE vom 2. Februar 2026: « eine Enveloppe von 80 Millionen Franken, 10 Millionen mehr als 2025, steht den Genfer Liegenschaftseigentümern zur Verfügung ».
  3. République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24)
    Dieselbe Mitteilung: « ein ausserordentlicher Kredit von 500 Millionen Franken, im März 2024 vom Grossen Rat bewilligt, im Rahmen einer historischen Vereinbarung zur Sanierung des Genfer Gebäudeparks ».
  4. République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments (2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch, Rubrik « Wann »: « Ihr Beitragsgesuch muss vom OCEN mindestens 14 Tage vor Baubeginn der beitragsrelevanten Arbeiten entgegengenommen worden sein ».
  5. République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments (2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch: 24 Monate « ab Rechtskraft der Beitragsverfügung ». Begründetes Verlängerungsgesuch spätestens 30 Tage vor Ablauf; das OCEN « kann » 6 Monate gewähren. Fristüberschreitung = Beitrag verloren.
  6. République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24)
    Mitteilung vom 2. Februar 2026, « Fördersätze 2026: was ändert »: Streichung der AMOén « nach Ablauf ihrer auf drei Jahre befristeten Laufzeit » und « punktuelle Anpassungen einzelner technischer Parameter ».
  7. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, Blatt M-10: Einfamilienhaus 150/230/390 CHF/m² EBF, Mehrfamilienhaus 90/140/210, andere Nutzung 60/90/150, für +2, +3, +4 und mehr Klassen.
  8. République et canton de Genève — rsGE L 2 30 — Loi sur l'énergie (LEn) (abgerufen am 2026-08-24)
    LEn Art. 14A Abs. 1: « Die geeigneten Flächen jedes Neubaus, jeder umfassenden Sanierung oder jeder Dachsanierung sind mit einer Solaranlage auszurüsten ».
  9. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12B Abs. 5: Hauptversorgung « aus nicht fossilen und lokalen Energien oder aus einem Fernwärmenetz, dessen Anteil an nicht fossilen und lokalen Energien mindestens 50% beträgt ».
  10. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12C Abs. 4: gleiche Konstruktion wie Art. 12B, mit einem Fernwärmenetz, dessen nicht fossiler und lokaler Anteil mindestens 80 % beträgt.
  11. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 12B Abs. 4 und 5 Bst. b: Minergie Sanierung oder Klasse C/B im GEAK Plus. Art. 12C Abs. 3 und 4 Bst. b: Minergie-A oder Minergie-P, oder Klasse B/A.
  12. République et canton de Genève — rsGE L 5 05 — Loi sur les constructions et les installations diverses (LCI), art. 59 (abgerufen am 2026-08-24)
    LCI Art. 59 Abs. 1: Flächenverhältnis von 25 % in der Zone 5, erhöht auf 27,5 % für ein HPE-Gebäude und auf 30 % für ein THPE-Gebäude, auch bei sanierten oder erweiterten Bauten.
  13. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 14 Abs. 1, 3 und 4: Schwelle bei 125 kWh/m².a (450 MJ), Mittel der letzten 3 Jahre; Audit und Massnahmen « innert 12 Monaten ab Eröffnung der Verfügung » umzusetzen.
  14. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 14 Abs. 2 und 9: erhebliche Überschreitung ab 222 kWh/m².a (800 MJ/m².a) bis zum 31. Dezember 2026; Arbeiten « innert 36 Monaten ab Eröffnung der Verfügung ».
  15. République et canton de Genève — OCEN — Que faire selon le résultat IDC de votre immeuble (2025-06-20 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch, offizieller Absenkpfad: « 180 kWh/m2.an (650 MJ/m2.an) ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 ».
  16. République et canton de Genève — OCEN — Que faire selon le résultat IDC de votre immeuble (2025-06-20 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch, offizieller Absenkpfad: « 153 kWh/m2.an (550 MJ/m2.an) ab dem 1. Januar 2031 ». Wortgleich in Art. 14 Abs. 2 REn.
  17. MLL Legal (commentaire juridique) — Nouveau règlement genevois sur l'énergie : principales modifications (2022-06-22 · abgerufen am 2026-08-24)
    Juristischer Kommentar MLL Legal: Die am 13. April 2022 beschlossene REn-Änderung « gilt nur für Bau- und Energiebewilligungsgesuche, die ab dem 1. September 2022 eingereicht werden » (Art. 30 REn).
  18. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13N Abs. 1: energierechtliche Bewilligung « ab einer gesamten Nennwärmeleistung von 5 kW ». LEn Art. 21 Abs. 3: Bewilligung nur, wenn nachgewiesen ist, dass keine erneuerbare Lösung vernünftigerweise verfügbar ist.
  19. République et canton de Genève — rsGE L 2 30.01 — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn) (abgerufen am 2026-08-24)
    REn Art. 13N Abs. 4 Bst. a: Brennwertkessel, « der ein Gebäude mit einer Gesamtenergieeffizienz der GEAK-Klasse D im Niedertemperaturbetrieb versorgt ».
  20. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, allgemeine Bedingungen: « Die Gewährung eines Beitrags schliesst die Anwendung des Mietzinszuschlags, der mit der voraussehbaren Senkung der Energienebenkosten begründet wird (BPC), endgültig aus […] Art. 6 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 6 LDTR ».
  21. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, allgemeine Bedingungen: « Die Vermieter verpflichten sich, die dank der Beiträge erzielte Senkung der Liegenschaftskosten in den Mietzinsen weiterzugeben ».
  22. GEnergie — État de Genève / SIG-éco21 — Bonus pour l'efficacité énergétique globale — fiche M-15 (abgerufen am 2026-08-24)
    Blatt M-15: « Das Gesuch M-15 muss gleichzeitig mit einem neuen Beitragsgesuch eingereicht werden […] Die Massnahme M-15 kann nicht separat gewährt werden »; Gebäude nach Abschluss vom OCEN als HPE-Réno oder THPE-Réno zertifiziert.
  23. GEnergie — État de Genève / SIG-éco21 — Bonus pour l'efficacité énergétique globale — fiche M-15 (abgerufen am 2026-08-24)
    Blatt M-15: « Das Gesuch kann sich nur auf Gebäude beziehen, deren Baubewilligung spätestens am 1. Januar 2000 in Rechtskraft erwachsen ist »; nicht kumulierbar mit M-10 bis M-13, IP-14, M-16 und M-17.
  24. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, Ziff. 4 und 6: Gesuch « mindestens 14 Tage vor Baubeginn » entgegenzunehmen; Arbeiten « innert 24 Monaten ab Rechtskraft der Beitragsverfügung » auszuführen.
  25. République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments (2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch: bei Sanierungen « die Arbeiten an der Gebäudehülle » und « die für den Ersatz der zu sanierenden Bauteile nötigen Abbrucharbeiten »; bei Neubauten das Verlegen der Dämmung und die Bodenplatte.
  26. République et canton de Genève — OCEN — Barème des subventions GEnergie 2026, applicable dès le 1er février 2026 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-08-24)
    Fördersätze 2026, Ziff. 4: Das Gesuch muss « vor Baubeginn der beitragsrelevanten Arbeiten […] mindestens jedoch 14 Tage vorher » beim OCEN eingehen. Ein Anspruch auf den Beitrag besteht zudem nicht.
  27. Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' rénovation d'ampleur : tout savoir sur cette aide (2026-03-05 · abgerufen am 2026-08-24)
    economie.gouv.fr: Wohnung im französischen Mutterland, Hauptwohnsitz, « seit mindestens 15 Jahren erstellt »; Gewinn von 2 Klassen, mindestens zwei Dämmmassnahmen, keine überwiegend fossile Heizung.
  28. Ministère de l'Économie et des Finances — economie.gouv.fr — MaPrimeRénov' rénovation d'ampleur : tout savoir sur cette aide (2026-03-05 · abgerufen am 2026-08-24)
    economie.gouv.fr, Stand 5. März 2026: Schalter « seit dem 23. Februar 2026 » wieder offen; « ein persönliches Gespräch mit einer Beratungsstelle France Rénov' ist neu vor Einreichung des Gesuchs obligatorisch ».
  29. France Rénov' — service public de la rénovation de l'habitat — MaPrimeRénov' pour une rénovation d'ampleur (abgerufen am 2026-08-24)
    france-renov.gouv.fr: die Hilfe sei « selbstnutzenden wie vermietenden Eigentümern zugänglich, unabhängig von der Energieetikette der Wohnung und vom Einkommen des Haushalts », während economie.gouv.fr E, F oder G verlangt.
  30. République et canton de Genève — OCEN — Subvention énergie pour les bâtiments (2026-01-27 · abgerufen am 2026-08-24)
    ge.ch: Die kantonalen Beitragsgesuche für die Massnahmen M-01 bis M-18, IP-04 bis IP-08 und IP-19 werden « über die Plattform des Gebäudeprogramms » eingereicht — ein einziger Weg, keine zweite Anlaufstelle.
  31. République et canton de Genève — OCEN / DEE — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-24)
    Mitteilung vom 2. Februar 2026: « Streichung des Beitrags Bauherrenberatung Energie (AMOén), nach Ablauf ihrer auf drei Jahre befristeten Laufzeit ». Die Fördersätze 2026 enthalten kein AMOén-Blatt mehr.

Bauen Sie Ihr Beitragsdossier strategisch auf

Ermittlung der Beiträge, Abwägung zwischen den Stellen, Beratung zu den Fristen: Sprechen wir über Ihr Gebäude, bevor die Arbeiten beginnen.

Kontakt aufnehmen